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Fettglasur muss auch als solche gekennzeichnet werden – darauf weist aktuell der aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. hin. Bäcker und Konditoren tun gut daran, hier die eigene Konformität im Betrieb zu überprüfen.
© Schokocroissants und andere Backwaren mit brauner Glasur, Verzierung oder Füllung – der Kunde erwartet bei der Auszeichnung "Schokolade", dass diese auch verwendet wurde und keine preiswerte, qualitativ geringer wertige kakaohaltige Fettglasur. Fettglasur muss auch als solche gekennzeichnet werden – darauf weist aktuell der aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. hin. Bäcker und Konditoren tun also gut daran, hier die eigene Konformität im Betrieb zu überprüfen. Das Charakteristische an Schokolade ist, dass sie u. a. aus Kakaobutter hergestellt wird. Die Zubereitungen aus anderen Speisefetten sowie Zucker, Kakaopulver und Wasser sehen Schokoladefüllungen, -überzügen oder -verzierungen zwar ähnlich – dem Kunden muss aber der Unterschied, auch in qualitativer Hinsicht, bewusst gemacht werden. Schokolade muss enthalten sein Bei der Herstellung von Backwaren dürfen auch weiterhin kakaohaltige Fettglasuren oder -cremes eingesetzt werden. Diese Verwendung muss aber mit dem Hinweis „mit kakaohaltiger Fettglasur" ausgewiesen werden. Taucht auf dem Schild in der Bäckerei das Wort „Schokolade" (auch in der Kurzform „Schoko") auf, müssen Kakaoerzeugnisse wie Schokolade oder Kakao in Teigen, Massen, im Überzug oder in der Füllung mitverwendet werden.
Branche aktuell

Schoko oder Fettglasur?

Fettglasur muss auch als solche gekennzeichnet werden – darauf weist aktuell der aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. hin. Bäcker und Konditoren tun gut daran, hier die eigene Konformität im Betrieb zu überprüfen.

Schokocroissants und andere Backwaren mit brauner Glasur, Verzierung oder Füllung – der Kunde erwartet bei der Auszeichnung "Schokolade", dass diese auch verwendet wurde und keine preiswerte, qualitativ geringer wertige kakaohaltige Fettglasur. Fettglasur muss auch als solche gekennzeichnet werden – darauf weist aktuell der aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. hin. Bäcker und Konditoren tun also gut daran, hier die eigene Konformität im Betrieb zu überprüfen.

Das Charakteristische an Schokolade ist, dass sie u. a. aus Kakaobutter hergestellt wird. Die Zubereitungen aus anderen Speisefetten sowie Zucker, Kakaopulver und Wasser sehen Schokoladefüllungen, -überzügen oder -verzierungen zwar ähnlich – dem Kunden muss aber der Unterschied, auch in qualitativer Hinsicht, bewusst gemacht werden.

Schokolade muss enthalten sein
Bei der Herstellung von Backwaren dürfen auch weiterhin kakaohaltige Fettglasuren oder -cremes eingesetzt werden. Diese Verwendung muss aber mit dem Hinweis „mit kakaohaltiger Fettglasur" ausgewiesen werden. Taucht auf dem Schild in der Bäckerei das Wort „Schokolade" (auch in der Kurzform „Schoko") auf, müssen Kakaoerzeugnisse wie Schokolade oder Kakao in Teigen, Massen, im Überzug oder in der Füllung mitverwendet werden.

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