Die gestrige Videoschaltkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
So steht mit der Einführung verpflichtender Schnelltests für Unternehmen eine neue Maßnahme bevor, während bestehende Vorgaben wie z.B. das Recht auf Home-Office verlängert werden sollen. Über eine Erweiterung des erst kürzlich eingeführten Kinderkrankengelds ist hingegen noch nicht entschieden.
Unklarheit über Modalitäten der Schnelltests
Nach dem aktuellen Beschluss sollen Unternehmen zur Gewährleistung eines umfassenden Infektionsschutzes den vor Ort Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Über das Ergebnis soll dazu nach Möglichkeit eine Bescheinigung erfolgen. Ob diese Pflicht für Unternehmen jeder Größe gilt, wer die Schnelltest durchführen soll und wer die Kosten dafür zu tragen hat, ist allerdings noch unklar.
Recht auf Home-Office bis Ende April verlängert
Derzeit gilt die bis zum 15.03. befristete Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung). Hiernach steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern "im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“ das Recht zu, die Tätigkeit im Home-Office zu erbringen, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dem entgegenstehen. Diese Corona-Arbeitsschutzverordnung soll bis zum 30.04. verlängert werden.
Vorerst keine Erweiterung des Kinderkrankengelds
Die im Vorfeld der Videoschaltkonferenz diskutierte Erweiterung des „neuen“ Kinderkrankengelds kommt zunächst nicht. Dieses war erst Mitte Januar 2021 rückwirkend zum 5.01. eingeführt worden. Es gibt gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf Kinderkrankengeld durch die Krankenkasse von 20 Tagen pro Elternteil. Im Vorfeld der Konferenz war von Länderseite teilweise gefordert worden, dieses Kinderkrankengeld um weitere zehn Tage zu erweitern.

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