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Traumatische Erlebnisse während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg können Arbeitsunfälle sein.
© Gerd Altmann/ Pixabay
TITEL BÄKO-magazin 1-26
Branche aktuell

Schnelle Hilfe für die Seele

Traumatische Erlebnisse während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg können Arbeitsunfälle sein. BGN-Versicherte stehen in solchen Fällen unter dem Schutz ihrer Berufsgenossenschaft.

Ganz gleich, ob es sich um ein traumatisches Erlebnis infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Gewalterfahrung während der Arbeitszeit handelt, die Versicherten der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) haben Anspruch auf schnelle Hilfe, um das Erlebte zu bewältigen. Denn eine mögliche seelische Verletzung muss genauso wie eine körperliche Verletzung medizinisch abgeklärt und gegebenenfalls schnell behandelt werden, um langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen.

 

Schneller Kontakt zu Trauma-Experten

Erkennt also ein Durchgangsarzt Symptome, die eine schnelle Intervention erfordern, leiten er oder die BGN die Therapie ein. Spezielle Ansprechpartner der BGN, die sich um Menschen mit einem unfallbedingten Trauma kümmern, stellen den schnellen Kontakt zu einem Trauma-Experten her. Dafür steht bei der BGN ein bundesweites Netzwerk von über 800 ärztlichen und psychologischen Therapeuten mit spezieller fachlicher Befähigung bereit.

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