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Das Saarland will künftig die Namen von Lebensmittelherstellern und Händlern, die wiederholt wegen Hygienemängel ermahnt wurden, ins Netz stellen.
© Das Saarland will künftig die Namen von Lebensmittelherstellern und Händlern, die wiederholt wegen Hygienemängel ermahnt wurden, ins Netz stellen. Damit gab Verbraucherschutzminister Gerhard Vigener dem zunehmenden Druck der Öffentlichkeit nach mehr Informationen nach: „Das Saarland wird künftig über negative Ergebnisse von Betriebskontrollen im Internet informieren“, sagte Vigener. Wer von den 42 staatlichen Hygiene-Inspekteuren im Land erwischt wird, findet sich nach einem abgeschlossenen Bußgeldverfahren zwei bis drei Monate später am Online-Pranger wieder. Das solle abschrecken, so der Minister. Seit im Januar gravierende Hygienemängel in einer Völklinger Großbäckerei bekannt wurden, von Seiten des Ministeriums unter Berufung auf die aktuelle Gesetzeslage aber keine Antworten auf Fragen besorgter Bürger bzw. der Verbraucherzentrale kamen, war das Ministerium immer mehr in die Kritik geraten. Wie es heißt, sollen aber nur solche Betriebe genannt werden, die bei Kontrollen der Lebensmittelaufsicht bereits mehrmals wegen mangelhafter Sauberkeit aufgefallen sind. Gleichzeitig will die saarländische Landesregierung im Bundesrat eine Initiative für einen besseren Verbraucherschutz starten.
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Saarland stellt Sünder an den „Online-Pranger“

Das Saarland will künftig die Namen von Lebensmittelherstellern und Händlern, die wiederholt wegen Hygienemängel ermahnt wurden, ins Netz stellen.

Das Saarland will künftig die Namen von Lebensmittelherstellern und Händlern, die wiederholt wegen Hygienemängel ermahnt wurden, ins Netz stellen.
Damit gab Verbraucherschutzminister Gerhard Vigener dem zunehmenden Druck der Öffentlichkeit nach mehr Informationen nach: „Das Saarland wird künftig über negative Ergebnisse von Betriebskontrollen im Internet informieren“, sagte Vigener. Wer von den 42 staatlichen Hygiene-Inspekteuren im Land erwischt wird, findet sich nach einem abgeschlossenen Bußgeldverfahren zwei bis drei Monate später am Online-Pranger wieder. Das solle abschrecken, so der Minister.
Seit im Januar gravierende Hygienemängel in einer Völklinger Großbäckerei bekannt wurden, von Seiten des Ministeriums unter Berufung auf die aktuelle Gesetzeslage aber keine Antworten auf Fragen besorgter Bürger bzw. der Verbraucherzentrale kamen, war das Ministerium immer mehr in die Kritik geraten.
Wie es heißt, sollen aber nur solche Betriebe genannt werden, die bei Kontrollen der Lebensmittelaufsicht bereits mehrmals wegen mangelhafter Sauberkeit aufgefallen sind. Gleichzeitig will die saarländische Landesregierung im Bundesrat eine Initiative für einen besseren Verbraucherschutz starten.

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