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Die Übertragungsnetzbetreiber haben jetzt die Höhe der EEG-Umlage bekannt gegeben die ab dem 1. Januar 2016 gelten soll: Sie beträgt 6,35 Cent/kWh. Damit steigt die EEG-Umlage leicht an – um 0,18 Cent/kWh gegenüber dem Vorjahr.
© Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, erklärt dagzu: „Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass es uns gelungen ist, die EEG-Umlage zu stabilisieren und den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis sogar leicht zu senken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren nun abermals von der EEG-Reform des letzten Jahres. Stromverbraucher sollten regelmäßig Angebote vergleichen und ggf. ihren Stromvertrag oder -lieferanten wechseln." Rekordniveau erreicht
Ganz anders hat sich Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zu der von den Netzbetreibern angekündigten Erhöhung der EEG-Umlage für 2016 geäußert. Er folgerte: „Die EEG-Umlage steigt auf Rekordniveau. Das bestätigt das Handwerk in seinen Befürchtungen: Die EEG-Umlage bleibt weiterhin ein sehr belastender Preistreiber beim Strom. Die jüngste EEG-Reform war bei weitem nicht hinreichend!" Dies sei umso besorgniserregender, da aller Voraussicht nach auch andere Kostenbestandteile ansteigen würden, wegen des massiven Ausbaubedarfs vor allem die Netzentgelte. Es sei daher dringend erforderlich, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich umfassend in den Marktwettbewerb zu stellen, betonte Schwannecke. „Sofern stromintensive Großverbraucher weiterhin bei der EEG-Umlage belastet werden, muss das künftig aus Haushaltsmitteln statt auf Kosten der anderen Stromverbraucher finanziert werden. Aus dem wachsenden Eigenverbrauch von EE-Strom resultiert zudem der dringende Bedarf, die Ermittlungsbasis der Netzentgelte neu zu justieren. Hier, und nicht bei der EEG-Umlage, ruft der wachsende Eigenverbrauch tatsächlich ein Gerechtigkeitsproblem hervor. Denn neben Privathaushalten werden gerade auch energieintensive Handwerksbetriebe weiterhin über Gebühr benachteiligt."
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„Rekordniveau erreicht“

Die Übertragungsnetzbetreiber haben jetzt die Höhe der EEG-Umlage bekannt gegeben die ab dem 1. Januar 2016 gelten soll: Sie beträgt 6,35 Cent/kWh. Damit steigt die EEG-Umlage leicht an – um 0,18 Cent/kWh gegenüber dem Vorjahr.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, erklärt dagzu: „Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass es uns gelungen ist, die EEG-Umlage zu stabilisieren und den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis sogar leicht zu senken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren nun abermals von der EEG-Reform des letzten Jahres. Stromverbraucher sollten regelmäßig Angebote vergleichen und ggf. ihren Stromvertrag oder -lieferanten wechseln."
Rekordniveau erreicht
Ganz anders hat sich Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zu der von den Netzbetreibern angekündigten Erhöhung der EEG-Umlage für 2016 geäußert. Er folgerte: „Die EEG-Umlage steigt auf Rekordniveau. Das bestätigt das Handwerk in seinen Befürchtungen: Die EEG-Umlage bleibt weiterhin ein sehr belastender Preistreiber beim Strom. Die jüngste EEG-Reform war bei weitem nicht hinreichend!" Dies sei umso besorgniserregender, da aller Voraussicht nach auch andere Kostenbestandteile ansteigen würden, wegen des massiven Ausbaubedarfs vor allem die Netzentgelte. Es sei daher dringend erforderlich, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich umfassend in den Marktwettbewerb zu stellen, betonte Schwannecke. „Sofern stromintensive Großverbraucher weiterhin bei der EEG-Umlage belastet werden, muss das künftig aus Haushaltsmitteln statt auf Kosten der anderen Stromverbraucher finanziert werden. Aus dem wachsenden Eigenverbrauch von EE-Strom resultiert zudem der dringende Bedarf, die Ermittlungsbasis der Netzentgelte neu zu justieren. Hier, und nicht bei der EEG-Umlage, ruft der wachsende Eigenverbrauch tatsächlich ein Gerechtigkeitsproblem hervor. Denn neben Privathaushalten werden gerade auch energieintensive Handwerksbetriebe weiterhin über Gebühr benachteiligt."

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