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Reinigungsmittel sind manchmal unerlässlich, sollten aber laut Empfehlung der BGN immer sparsam und unter Beachtung der Sicherheitshinweise angewendet werden.
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Titel E-Paper 10-24
Branche aktuell

Reinigungsmittel sicher einsetzen

Ohne Reinigungsmittel wird vieles nicht richtig sauber – das gilt auch in Bäckereien und Konditoreien. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gibt hilfreiche Tipps, wie man die Mittel sicher verwendet.

„So viel wie nötig, so mild wie möglich“ – so lässt sich die Empfehlung der BGN für einen sachgemäßen Gebrauch von Reinigungsmitteln auf den Punkt bringen. Reinigungsmittel sind gerade im Lebensmittelhandwerk für Sauberkeit und Hygiene unerlässlich. Häufig hilft nur Chemie, um gegen Schmutz und Verunreinigungen zu bestehen. Wie die BGN feststellt, wird mit Reinigungsmitteln oftmals sorglos umgegangen. Denn was Böden, Arbeitsflächen und Geräte sauber macht, kann für Haut und Atemwege gefährlich sein. Die Berufsgenossenschaft mahnt zur Vorsicht. Sich zu schützen sei geboten. Für Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten, gebe es Betriebsanweisungen. Diese enthalten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Die BGN betont, dass eine regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter zur sicheren Verwendung der Reinigungsmittel ein absolutes Muss ist. Zusätzlich sollten die Betriebsanweisungen gut sichtbar aushängen, damit die Informationen jederzeit verfügbar sind. Für bestimmte Reinigungsmittel gibt es vorgefertigte Betriebsanweisungen auf der Website der BGN.

 

Auf die Dosierung achten

Grundsätzlich gelte es, so die BGN, Reinigungsmittel sparsam einzusetzen – nur so viel, wie wirklich notwendig ist. Generell sollte zunächst mit milden Reinigungsmitteln gearbeitet werden. Schärfere Präparate oder Spezialmittel sollten nur dort verwendet werden, wo es unbedingt erforderlich ist. Dosierungsvorschriften und Warnhinweise zu lesen und zu beachten sei sinnvoll, ganz gleich welches Mittel zum Einsatz komme. Das Sicherheitsdatenblatt bzw. die Betriebsanweisung geben Informationen ob und welche Schutzausrüstung erforderlich ist, also Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder gegebenenfalls zusätzlich ein Gesichtsschutzschirm.

Als Praxistipp empfiehlt die BGN, Handschuhe nur so lange zu tragen, wie es nötig ist, und bei der Arbeit die Stulpe am Ende umzuklappen. Denn Handschuhe nützten nichts, wenn bei der Arbeit die Flüssigkeiten, vor denen man sich schützen will, am Arm herunter oder gar in den Handschuh laufen.

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