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Jetzt schon neue Regelung im Blick haben. Foto: Pixabay/Mediamodifier
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Registrierung bis Juli vormerken

Auch Bäcker, die ausschließlich vorlizensierte Serviceverpackungen verwenden, müssen sich im Register LUCID registrieren.

Bisher mussten sich Bäcker, die ausschließlich vorlizensierte Serviceverpackungen verwenden, nicht im Register LUCID registrieren. Das betrifft beispielsweise Bäckertüten und Brotpapier. Viele Handwerksbäckereien sind daher nicht verpflichtet, sich selbst zu registrieren. Doch nun gilt ab 1. Juli 2022 eine neue Regelung: Auch Inverkehrbringer, die ausschließlich vorlizensierte Serviceverpackungen (etwa von der BÄKO) verwenden, müssen sich beim Register LUCID registrieren. Diese Registrierung soll sich aber auf die Erklärung beschränken, dass man ausschließlich vorlizensierte Serviceverpackungen verwendet. Eine darüberhinausgehende Meldung der verwendeten Verpackungen ist nicht vorgesehen. Der Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen hat in seinem aktuellen Bäckerbrief noch einmal daran erinnert und ein Merkblatt zusammengestellt, das alle wichtigen Infos dazu enthält. Dieses finden Sie hier. 

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