Die im Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 vereinbarten Maßnahmen enthalten aus Sicht des ZV wichtige Schritte zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und greifen zahlreiche Forderungen des Bäckerhandwerks auf. Gleichzeitig sieht der Zentralverband in einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf. „Die Beschlüsse zeigen, dass die Koalition die Herausforderungen des Mittelstands und des Handwerks erkannt hat. Besonders beim Bürokratieabbau, bei der Modernisierung des Datenschutzrechts und bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden wichtige Signale gesetzt. Entscheidend wird nun sein, dass die angekündigten Maßnahmen zügig und praxistauglich umgesetzt werden“, kommentiert ZV-Präsident Roland Ermer die Ergebnisse.
Bürokratieentlastungen geplant
Positiv bewertet der ZV die angekündigte Abschaffung zahlreicher Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die Einführung einer „Berichtspflichten-Bremse“. Ebenso begrüßt der Verband die geplanten Erleichterungen im Datenschutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Reduzierung betrieblicher Beauftragtenpflichten. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Betriebe spürbar von Bürokratie zu entlasten.
Ausweitung der Sonntagsarbeitszeit vor der Umsetzung
Ebenfalls positiv bewertet der ZV, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsarbeitszeiten für Bäckereien und Konditoreien zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden sollen. „Dies ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalition an ihrer Zusage festhält, vorausgesetzt, die Umsetzung erfolgt eins zu eins entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags“, sagt Präsident Ermer.
Änderungen bei Minijobs in der Kritik
Kritisch sieht der ZV dagegen die geplanten Änderungen bei den Minijobs. Die Anhebung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent belaste die Betriebe zusätzlich. Sollte die Reform darüber hinaus dazu führen, dass das bewährte Minijob-Modell faktisch an Attraktivität verliert, wäre dies insbesondere für Bäckereien mit einem hohen Gastronomieanteil problematisch, teilt der Verband mit. Viele Betriebe sind auf Minijobber angewiesen, um Personalspitzen in Verkauf und Cafébereich abzudecken. Hier besteht die Sorge, dass sich Beschäftigte künftig vom Minijob abwenden und sich die Personalsituation weiter verschärft. Deshalb fordert der ZV, die Auswirkungen der Reform sorgfältig zu prüfen und praxistaugliche Lösungen sicherzustellen.
Abwarten bezüglich der Rentenreform
Zur angekündigten Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission nimmt das Deutsche Bäckerhandwerk eine abwartende Haltung ein. Eine langfristig tragfähige Sicherung der Rentenversicherung sei grundsätzlich notwendig, betont der Verband. Entscheidend werde jedoch sein, dass die Reformen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der lohnintensiven Handwerksbetriebe führen und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands erhalten bleibt.
Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des ZV, betont: „Der Koalitionsausschuss hat wichtige Weichen gestellt. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigten Entlastungen konsequent umzusetzen und dort nachzusteuern, wo neue Belastungen für das Handwerk entstehen würden.“
Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 finden sich auf der Website der Bundesregierung (PDF).










