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Wie oft die Behörden so genannte Plankontrollen in den Lebensmittelbetrieben durchführen müssen, regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Einer Reform dieser Vorschrift wurde im Bundesrat zugestimmt. (Foto: LoboStudioHamburg/Pixabay.com2015).
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Branche aktuell

Reform der Lebensmittelkontrollen

Der Bundesrat hat jüngst einer von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner vorgelegten Reform der Lebensmittelüberwachung zugestimmt. Verbraucherschützer, Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte kritisieren die Reformpläne.

Kritik gab es vor allem, weil die Zahl der Lebensmittelkontrollen drastisch reduziert und der Personaldruck in den Ämtern erhöht wird. Die Kürzung von Plankontrollen fällt gerade bei Risikobetrieben am stärksten aus – ein Unternehmen aus der Kategorie des Skandal-Fleischbetriebs Wilke z.B. fiele von zwölf auf vier vorgeschriebene Kontrollen pro Jahr zurück.
Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure und Verbraucherschützer haben den Bundesrat aufgefordert, die von der Bundesregierung geplante Reform der Lebensmittelüberwachung im Bundesrat zu stoppen. Doch im September wurde die Reform verabschiedet. Das Vorhaben von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bringt eine deutliche Schwächung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland mit sich, erklärten der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) und die Verbraucherorganisation foodwatch auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin.
Reduktion der verpflichtenden Kontrollen
Wie oft die Behörden so genannte Plankontrollen in den Lebensmittelbetrieben durchführen müssen, regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Abhängig von der Risikoeinstufung eines Betriebes ist festgelegt, wie viele Pflichtkontrollen eine Behörde dort durchführen muss. Die Vorschrift wird von Bundesregierung und Bundesrat verabschiedet. Ende Juli hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neufassung der AVV RÜb beschlossen und den Ländern zur Zustimmung übersandt. Bereits am 18. September hat der Bundesrat über die Reform entscheiden und diese angenommen. Der Beschluss sieht insbesondere für Betriebe in den höheren Risikoklassen eine Reduktion der verpflichtenden Kontrollen vor: Wo bisher beispielsweise tägliche Besuche vorgeschrieben waren, soll künftig nur noch wöchentlich kontrolliert werden; Betriebe in der zweiten Risikoklasse fallen von wöchentlichen auf monatliche Pflichtkontrollen zurück.
Zu der vom Bundesrat beschlossenen Reform der Lebensmittelüberwachung, die eine deutliche Reduzierung der routinemäßigen Pflichtkontrollen vorsieht, erklärt Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker: „Regelmäßige Kontrollen sind keine hinreichende, aber eine notwendige Voraussetzung für sichere Lebensmittel. Um die Lebensmittelüberwachung effektiv zu machen, braucht es politisch unabhängige Behörden, ausreichend kompetentes Personal, Regeln für einen konsequenten Vollzug und Transparenz über die Kontrollergebnisse. Keine dieser nötigen Verbesserungen wird mit der jetzt beschlossenen Reform auch nur versucht zu erreichen. Stattdessen wird weiter gekürzt und der Personalmangel in den Kommunen hinter einem reduzierten Pflichtprogramm für die Behörden versteckt. Vor allem die Fleischindustrie darf sich freuen: Für einen Betrieb der höchsten Risikoklasse könnten jetzt 200 amtliche Pflicht-Kontrollen im Jahr wegfallen."
Politische Missverhältnisse und verringerte Kontrollhäufigkeit
„Eine Verringerung der Kontrollhäufigkeit sollte immer das Ergebnis einer guten Unternehmerleistung und nicht der Kassenlage der öffentlichen Hand geschuldet sein“, erklärte Maik Maschke, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. (BVLK). Und auch seine Kollegin Anja Tittes, die seit 2014 als Bundesvorsitzende an der Spitze des Berufsverbands der Lebensmittelkontrolleure steht, äußert sich zu der aktuellen Situation, zu den politischen Missverhältnisse und die tägliche Hygienepraxis im aktuellen BÄKO-Magazin: In der Oktober-Ausgabe, ab S. 68. Das E-Paper zur aktuellen Ausgabe finden Sie hier.

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