Die Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer von 7% auf Speisen sowie die Verlängerung der Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit über den 30. September 2022 hinaus, bleibt nach dem dritten Entlastungspaket bestehen.
Ein wegen des Corona-Abschwungs eingeführter erleichterter Zugang zur Kurzarbeit ist verlängert worden – ebenso die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7%. Das kommt den Bäckereien und Konditoreien ebenso wie der gesamten Gastronomie- und Hotelbranche entgegen. „Die Hoteliers und Gastronomen in Deutschland leiden unter der Kostenexplosion bei Energie, Lebensmitteln und Personal“, heißt es seitens Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Umso wichtiger sei die am Sonntag im Entlastungspaket verkündete Verlängerung der 7% Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants. „Das Beibehalten des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist das richtige und dringend benötigte Signal für die Branche in herausfordernden Zeiten, das Mut und Hoffnung macht“, sagt Zöllick.
Blick über die Mehrwertsteuer hinaus
Doch der Blick geht über die Mehrwertsteuer hinaus. Hier kommen wieder die Energiekosten ins Spiel. Doch die bereits in den letzten Jahren und Wochen enorm gestiegenen Energiekosten schnellen in Folge des Russland-Ukraine-Konflikts noch weiter in die Höhe. Daher merkte Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider noch vor dem Entlastungspaket an: „Energieintensive Unternehmen wie Handwerksbäckereien mit ihren Backöfen und Auslieferungsfahrzeugen sowie auch ihre Beschäftigten sind von den Preissteigerungen besonders stark betroffen. Wenn nicht seitens der Bundesregierung gegengesteuert wird, könnte die Entwicklung die finanzielle Tragkraft der betroffenen Unternehmen, Beschäftigten und Privathaushalte überfordern.“
Zu den Strompreisen heißt es im dritten Entlastungspaket: Die Ampel-Koalition will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen: Privathaushalte sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen mit Versorgertarif soll dies auch gelten. Finanziert werden soll die Preisbremse mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen.