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Der Bundesrat hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gebilligt; damit hat das Verfassungsorgan eine europarechtskonforme Novellierung des EEG vollzogen.
© Durch die Novellierung können nun recycling betreibende Unternehmen von der „Besonderen Ausgleichsregelung“ profitieren: Nach der neuen EEG sind somit Unternehmen, die sich mit der Rückgewinnung sortierter Werkstoffe (wie z.B. die Verarbeitung gebrauchter Speiseöle und -fette) beschäftigen, berechtigt, Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen. Bundesregierung und Parlamente erkennen so die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für den Klima- und Ressourcenschutz an. Nach der Ankündigung des EU-Wettbewerbskommissars Almunia, die EU-Kommission werde mit einer positiven Entscheidung auf die Novellierung reagieren, kann die EEG-Novelle planmäßig zum 1. August in Kraft treten. 
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Recycling bei EEG-Novelle berücksichtigt

Der Bundesrat hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gebilligt; damit hat das Verfassungsorgan eine europarechtskonforme Novellierung des EEG vollzogen.

Durch die Novellierung können nun recycling betreibende Unternehmen von der „Besonderen Ausgleichsregelung“ profitieren: Nach der neuen EEG sind somit Unternehmen, die sich mit der Rückgewinnung sortierter Werkstoffe (wie z.B. die Verarbeitung gebrauchter Speiseöle und -fette) beschäftigen, berechtigt, Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen. Bundesregierung und Parlamente erkennen so die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für den Klima- und Ressourcenschutz an.
Nach der Ankündigung des EU-Wettbewerbskommissars Almunia, die EU-Kommission werde mit einer positiven Entscheidung auf die Novellierung reagieren, kann die EEG-Novelle planmäßig zum 1. August in Kraft treten. 

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