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Zeiten der illegalen Ausübung eines Handwerks dürfen bei der Erteilung einer Ausübungsberechtigung nicht berücksichtigt werden – das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Welche Auswirkungen hat dies für Altgesellen?
© Hierzu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Entscheidung des BVerwG bringt Rechtssicherheit für Handwerkskammern und Gewerbetreibende. Das BVerwG setzt ein klares Signal für Rechtstreue: Wer sich gegen die Rechtordnung stellt, wird dafür nicht auch noch belohnt. Jeder Altgeselle, der für seine Ausübungsberechtigung eine vierjährige Tätigkeit in leitender Stellung nachweisen muss, wäre benachteiligt, wenn illegal erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten später legalisiert würden."
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Rechtssicherheit für Altgesellen

Zeiten der illegalen Ausübung eines Handwerks dürfen bei der Erteilung einer Ausübungsberechtigung nicht berücksichtigt werden – das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Welche Auswirkungen hat dies für Altgesellen?

Hierzu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Entscheidung des BVerwG bringt Rechtssicherheit für Handwerkskammern und Gewerbetreibende. Das BVerwG setzt ein klares Signal für Rechtstreue: Wer sich gegen die Rechtordnung stellt, wird dafür nicht auch noch belohnt. Jeder Altgeselle, der für seine Ausübungsberechtigung eine vierjährige Tätigkeit in leitender Stellung nachweisen muss, wäre benachteiligt, wenn illegal erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten später legalisiert würden."

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