Die SHB Allgemeine Versicherung VVaG hat bereits vor Jahren einen Rechtsschutz-Rahmenvertrag speziell für das Nahrungsmittelhandwerk mit der Concordia-Versicherung geschlossen. Die aktuelle Diskussion um die Hygienekontrollen gibt Anlass, auf diese Rahmenvereinbarung erneut hinzuweisen, die den Betrieben des Bäcker- und Konditorenhandwerks weitgehende rechtliche Unterstützung bietet.
Neue Herausforderungen meistern
Seit Januar 2006 gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten neue Verordnungen zur Lebensmittelhygiene. Durch die Verordnung EG 852/2004 haben sich auch für Bäcker, Fleischer und Konditoren wichtige rechtliche Änderungen ergeben, die viele Betriebe vor große Herausforderungen stellen. Neben den allgemeinen Hygieneanforderungen werden vor allem betriebliche Eigenkontrollen und regelmäßige Hygieneschulungen der Mitarbeiter verlangt. Und das zusätzlich zu den Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung.
Eine besondere Herausforderung stellte für viele Betriebe der Aufbau eines betrieblichen Eigenkontrollsystems nach HACCP dar – mit der damit verbundenen Dokumentationspflicht.
Auch bei sorgfältigster Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Lebensmittelhygiene kann es zu Streitigkeiten mit den Kontrollbehörden kommen. Da ist es gut, zu wissen, dass man sich bei Ärger dank der SHB-Versicherung die hohen Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige leisten kann. Der Rahmenvertrag mit der Concordia-Versicherung sorgt dafür, dass bei einem Rechtsstreit die Betriebskosten nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Nähere Informationen unter www.shbversicherung.de.