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Durch den so genannten Rabattfreibetrag bleiben geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterrabatten auf eigene Waren des Arbeitgebers bis zu 1.080 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei – davon profitieren Mitarbeitende und Betrieb. (Symbolbild)
© ChatGPT/BÄKO-magazin
Das Symbolbild zeigt fröhliche Mitarbeitende bei der Frühstückspause in der Bäckerei.
BÄKO-magazin Titel E-Paper Ausgabe 6-26
Branche aktuell

Rabattfreibetrag nutzen

Mitarbeiterbindung spielt in Zeiten angespannter Personallage eine entscheidende Rolle. Wie die Experten von Gehrke Econ aufzeigen, können backende Betriebe ihren Mitarbeitenden unkompliziert steuerbegünstigte Vorteile gewähren – bis zu 1.080 Euro pro Jahr.

Gerade in einer Branche, in der Fachkräfte rar und die Bindung an den Betrieb entscheidend ist, lohnt sich laut den Steuer- und Wirtschaftsexperten von Gehrke Econ ein genauer Blick auf den so genannten Rabattfreibetrag. Er eröffnet Betrieben einen praxisnahen Gestaltungsspielraum, der ohne großen administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Hinter dem Rabattfreibetrag steckt eine Regelung, die es Arbeitgebern erlaubt, eigene Produkte vergünstigt an die eigenen Mitarbeitenden abzugeben – und zwar bis zu einem Betrag von 1.080 Euro pro Jahr vollständig steuerfrei. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen finden sich in § 2 LStDV sowie in § 8 Abs. 3 und § 40 EStG. Eine Besonderheit dieser Regelung liegt darin, dass bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils der übliche Verkaufspreis zunächst pauschal um 4% gemindert wird, bevor der eigentliche Vergleich mit dem Mitarbeiterpreis erfolgt.

 

Ein Rechenbeispiel

Wie sich die Regelung in der Praxis einer Bäckerei darstellt, zeigt die Experten von Gehrke Econ anhand eines Rechenbeispiels: Ein Mitarbeiter erhält regelmäßig Backwaren zum vergünstigten Preis. Der übliche Verkaufspreis eines Brotes beträgt 5,00 Euro. Nach Abzug des Bewertungsabschlags von 4% verbleibt ein anzusetzender Wert von 4,80 Euro. Bezahlt der Mitarbeiter hierfür 2,50 Euro, so ergibt sich ein steuerlich relevanter Vorteil von 2,30 Euro pro Brot. Summieren sich diese Vorteile im Laufe des Jahres beispielsweise auf 1.000 Euro, so bleibt dieser Betrag vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei – schließlich liegt er noch unter dem Freibetrag von 1.080 Euro. Erst ein darüberhinausgehender Betrag wäre steuerpflichtig zu behandeln.

 

Rabattfreibetrag greift nicht immer

Laut den Unternehmensberatern von Gehrke Econ ist allerdings zu beachten, dass der Rabattfreibetrag nicht in allen Konstellationen greift. Keine Anwendung findet er insbesondere dann, wenn Waren verbilligt überlassen werden, die der Arbeitgeber ausschließlich oder überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer herstellt – ein klassisches Beispiel hierfür ist das Kantinenessen. Ebenso ausgeschlossen ist die Anwendung, wenn die Vergünstigung nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einem Dritten (z.B. verbundenes Unternehmen) gewährt wird, oder wenn der Rabatt pauschal versteuert wird.

 

Freibetrag ungleich Freigrenze

Wird der jährliche Freibetrag von 1.080 Euro überschritten, ist den Steuerexperten zufolge zu unterscheiden: Da es sich um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt, wird nicht der gesamte Vorteil steuerpflichtig, sondern lediglich der übersteigende Anteil. Erhält ein Mitarbeiter im Jahr beispielsweise einen geldwerten Vorteil von insgesamt 1.300 Euro, bleiben 1.080 Euro steuerfrei, während 220 Euro als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln sind. Auf diesen übersteigenden Teil fallen dann sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge an. In der Praxis lässt sich die Einhaltung der Rabattfreibeträge übrigens komfortabel über sogenannte „Mitarbeitereinkäufe“ im jeweiligen Kassensystem abbilden, sodass die laufende Dokumentation kein Mehraufwand bedeutet.

Für backende Betriebe ergeben sich aus der Nutzung gleich mehrere Vorteile: Sie bieten ihrem Team eine attraktive Zusatzleistung, stärken die Mitarbeiterbindung steueroptimiert und profitieren von einer Regelung, die sich im Bäckerei- und Konditoreibereich besonders einfach umsetzen lässt. Zudem lernt insbesondere das Verkaufspersonal die eigenen Produkte besser kennen – ein zusätzlicher Pluspunkt für die Beratungsqualität am Tresen.

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