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Branche aktuell

Qualität der Meisterprüfungen gesichert

Durch die Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung durch den Deutschen Bundestag bleibt die hohe Qualität der Meisterprüfungen gesichert, weitere Änderung anderer handwerksrechtlicher Vorschriften gibt es auch.

Rund um die Meisterprüfung gibt es eine Problemdarstellung und ein erklärtes Ziel im Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Des Weiteren soll das Meisterprüfungsverfahren geändert werden. Das Prüfungswesen im Bereich der Gesellenprüfungen des Handwerks wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung flexibilisiert. Dieser Modernisierung lag eine grundsätzliche Analyse betreffend den Stand und die Bedarfe im Prüfungswesen im Handwerk zugrunde, die im Bereich der Meisterprüfung gleichfalls gilt: Die praktischen, zeitlichen und rechtlichen Anforderungen an qualitativ hochwertige und rechtsbeständige Prüfungen und damit an die ehrenamtlich tätigen Prüfenden sind in den letzten Jahren gewachsen. Zugleich fällt es den organisatorisch verantwortlichen Stellen immer schwerer, ehrenamtliche Prüfende zu gewinnen und zu halten. Vor diesem Hintergrund besteht auch im Meisterprüfungswesen Modernisierungsbedarf: die Flexibilität für die Prüfenden zu erhöhen und so das Ehrenamt zu stärken sowie zugleich rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sicherzustellen. Angesichts der zurückgehenden Tarifbindung im Handwerk sollen zudem die Aufgaben der Innungen und ihrer Innungsverbände im Bereich des Tarifgeschehens stärker als bisher betont und das entsprechende Bewusstsein der Mitglieder und Organe in den Innungen verbessert werden.“ Den kompletten Gesetzentwurf finden Sie hier.
Modernisierungsschub fürs Handwerk
Hierzu erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket wird Rechtssicherheit und Modernität für das Handwerk auch für die Zukunft gewährleistet. Das Berufsbildungsrecht ist jetzt rundum gut aufgestellt. Vor allem das Meisterprüfungsverfahren wurde modernisiert und praxisgerechter ausgestaltet. Die hohe Qualität der Meisterprüfungen bleibt langfristig gesichert. Gleichzeitig wird das Prüferehrenamt durch die Möglichkeit einer flexiblen und arbeitsteiligen Prüfungsabnahme entlastet. Auch das Handwerksrecht erhält einen Modernisierungsschub, den Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben benötigen.“

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