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Gegen Berufskrankheiten kann man sich nur bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern versichern - das ist vielen nicht bewusst, wenn sie ihre Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten kündigen.
© Gegen Berufskrankheiten kann man sich nur bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern versichern - das ist vielen nicht bewusst, wenn sie ihre Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten kündigen.Die eigene Arbeitskraft ist für jeden Unternehmer ein wichtiges Betriebskapital. Er hält den Betrieb am Laufen und trägt die Verantwortung. Besonders in kleinen Betrieben kann sein Ausfall schnell Existenz bedrohend sein. Die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen zurückgehen oder ausbleiben. Der Unternehmer sollte also nicht schlechter gegen Unfälle bei der Arbeit und Berufskrankheiten versichert sein als seine Mitarbeiter.Freiwillige Versicherung bei der BGNDie Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, gesetzliche Unfallversicherung u.a. für das Nahrungsmittelgewerbe und die Gastronomie bietet eine freiwillige Versicherung für Unternehmer, deren ohne Arbeitsvertrag mitarbeitende Ehepartner und unternehmerähnliche Personen an.Die Versicherung bietet eine umfassende Versorgung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit und deren Folgen. Und sie sichert durch Unfall oder Berufskrankheit entstehende finanzielle Risiken ab altersunabhängig, ohne Gesundheits-Check und ohne Haftungsobergrenze. Erwähnenswert ist, dass nur die Berufsgenossenschaft gegen die Risiken von Berufskrankheiten versichert, private Versicherer dagegen nicht.Für Interessierte hat die BGN eine neue Internetseite geschaltet: Unter www.fv-bgn.de steht alles, was der Unternehmer zur freiwilligen Versicherung wissen sollte. Eine Informationsbroschüre kann unter oeffentlichkeitsarbeit@bgn.de als pdf-Datei angefordert werden.
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Private versichern nicht gegen Berufskrankheiten

Gegen Berufskrankheiten kann man sich nur bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern versichern - das ist vielen nicht bewusst, wenn sie ihre Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten kündigen.

Gegen Berufskrankheiten kann man sich nur bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern versichern – das ist vielen nicht bewusst, wenn sie ihre Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten kündigen.Die eigene Arbeitskraft ist für jeden Unternehmer ein wichtiges Betriebskapital. Er hält den Betrieb am Laufen und trägt die Verantwortung. Besonders in kleinen Betrieben kann sein Ausfall schnell Existenz bedrohend sein. Die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen zurückgehen oder ausbleiben. Der Unternehmer sollte also nicht schlechter gegen Unfälle bei der Arbeit und Berufskrankheiten versichert sein als seine Mitarbeiter.Freiwillige Versicherung bei der BGNDie Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, gesetzliche Unfallversicherung u.a. für das Nahrungsmittelgewerbe und die Gastronomie bietet eine freiwillige Versicherung für Unternehmer, deren ohne Arbeitsvertrag mitarbeitende Ehepartner und unternehmerähnliche Personen an.Die Versicherung bietet eine umfassende Versorgung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit und deren Folgen. Und sie sichert durch Unfall oder Berufskrankheit entstehende finanzielle Risiken ab altersunabhängig, ohne Gesundheits-Check und ohne Haftungsobergrenze. Erwähnenswert ist, dass nur die Berufsgenossenschaft gegen die Risiken von Berufskrankheiten versichert, private Versicherer dagegen nicht.Für Interessierte hat die BGN eine neue Internetseite geschaltet: Unter www.fv-bgn.de steht alles, was der Unternehmer zur freiwilligen Versicherung wissen sollte. Eine Informationsbroschüre kann unter oeffentlichkeitsarbeit@bgn.de als pdf-Datei angefordert werden.

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