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Seit Jahresbeginn melden die Unternehmen auch die Daten zur Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrags an die Einzugsstellen der Krankenkassen. Ab 1. Dezember 2009 werden diese Daten auf ihre Plausibilität hin geprüft.
© Seit Jahresbeginn melden die Unternehmen auch die Daten zur Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrags an die Einzugsstellen der Krankenkassen. Ab 1. Dezember 2009 werden diese Daten auf ihre Plausibilität hin geprüft. Diese Daten werden über das Datenerfassungs- und -übermittlungsverfahren (DEÜV) gemeldet. Wenn die angegebenen BG-Daten jedoch nicht plausibel sind, nimmt die Einzugsstelle die gesamte DEÜV-Meldung nicht an. Für alle bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten versicherten Unternehmen gelten folgende Informationen: Als Angabe zum Unfallversicherungsträger der Name der BGN, d.h. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten. Die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers, der BGN, lautet: 63800761. Die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der BGN ist das BGN-Aktenzeichen, bestehend aus den beiden Buchstaben MM und den elf darauf folgenden Ziffern inklusive der Trennpunkte. Dazu kommt die Zuordnung jedes Arbeitnehmers zu einer Gefahrtarifstelle. All diese Informationen findet man auch auf dem Lohnnachweisformular, das die BGN für jedes ihrer versicherten Unternehmen erstellt und im Dezember versendet. Parallel zur BG-Daten-Meldung über das DEÜV-Verfahren müssen die Unternehmen in der bis einschließlich 2011 dauernden Übergangsphase den jährlichen Lohnnachweis auch an die BGN einreichen.
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

Plausibilitätsprüfung für DEÜV-Meldungen

Seit Jahresbeginn melden die Unternehmen auch die Daten zur Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrags an die Einzugsstellen der Krankenkassen. Ab 1. Dezember 2009 werden diese Daten auf ihre Plausibilität hin geprüft.

Seit Jahresbeginn melden die Unternehmen auch die Daten zur Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrags an die Einzugsstellen der Krankenkassen. Ab 1. Dezember 2009 werden diese Daten auf ihre Plausibilität hin geprüft.
Diese Daten werden über das Datenerfassungs- und -übermittlungsverfahren (DEÜV) gemeldet.
Wenn die angegebenen BG-Daten jedoch nicht plausibel sind, nimmt die Einzugsstelle die gesamte DEÜV-Meldung nicht an.

Für alle bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten versicherten Unternehmen gelten folgende Informationen:
Als Angabe zum Unfallversicherungsträger der Name der BGN, d.h. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten.
Die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers, der BGN, lautet: 63800761.
Die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der BGN ist das BGN-Aktenzeichen, bestehend aus den beiden Buchstaben MM und den elf darauf folgenden Ziffern inklusive der Trennpunkte.
Dazu kommt die Zuordnung jedes Arbeitnehmers zu einer Gefahrtarifstelle.
All diese Informationen findet man auch auf dem Lohnnachweisformular, das die BGN für jedes ihrer versicherten Unternehmen erstellt und im Dezember versendet.
Parallel zur BG-Daten-Meldung über das DEÜV-Verfahren müssen die Unternehmen in der bis einschließlich 2011 dauernden Übergangsphase den jährlichen Lohnnachweis auch an die BGN einreichen.

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