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Nicht alles was grün ist und aus der Natur kommt, ist gesund. Aber die Einstufung, welches Kraut giftig, gesund oder irgendetwas dazwischen ist, erscheint hochkompliziert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt daher am 9. September eine entsprechende Stoffliste im Bundespresseamt vor.
© Diese haben Vertreter des Bundes und der Bundesländer in den vergangenen Jahren gemeinsam erarbeitet. Sie soll die sichere Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen, die bisher nur schwer einzustufen waren, in Lebensmitteln, insbesondere Nahrungsergänzungsmitteln, erleichtern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die neue Stoffliste am 9. September 2014 im Bundespresseamt Berlin im Rahmen einer Vortragsveranstaltung präsentieren. Zunehmend werden Produkte in Verkehr gebracht, welche Pflanzen und Pflanzenteile oder Zubereitungen daraus enthalten, die bislang nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verwendet wurden. Dabei kann es sich um ehemals typische Arzneipflanzen wie Ginkgo und Ginseng oder um in Deutschland eher unbekannte exotische Pflanzen handeln. Für Behörden und Lebensmittelunternehmer stellt sich bei entsprechenden Produkten immer wieder die Frage, ob diese in Deutschland verkehrsfähig sind. Die gemeinsame Stoffliste des Bundes und der Bundesländer wurde erstellt, um in Zweifelsfällen eine Einstufung und Beurteilung solcher Stoffe zu erleichtern. Dabei wurde ein innovativer Ansatz verfolgt, der erstmals eindeutige Einstufungen der Pflanzen und Pflanzenteile ermöglicht. Alle Beteiligten waren aufgefordert, zum im Jahr 2010 veröffentlichten Entwurf der Liste Stellungnahmen abzugeben. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht. Die Liste wurde unter Berücksichtigung der Kommentare, der neuesten Rechtsprechung sowie unter Würdigung der Stofflisten anderer EU-Mitgliedstaaten und des Katalogs neuartiger Lebensmittel abschließend überarbeitet.  Teilnehmerzahl ist begrenzt Die Veranstaltung zur Vorstellung der gemeinsamen Stoffliste des Bundes und der Bundesländer findet am Dienstag, 9. September 2014, ab 9:30 Uhr im Bundespresseamt, Reichstagufer 14, 10117 Berlin, statt. Nach der Vorstellung der Stoffliste werden Vertreter aus Österreich, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Italien ihren Umgang mit Pflanzen in Lebensmitteln in kurzen Vorträgen erläutern. Auch eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Behörden und Verbänden aus dem Lebensmittel- und dem Arzneimittelbereich ist geplant. Ein erstes Exemplar der Stoffliste wird dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übergeben, das die Erarbeitung einer deutschen Stoffliste angeregt hatte. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen sind hier möglich.
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Pflanzen in der Lebensmittelherstellung auf dem Prüfstand

Nicht alles was grün ist und aus der Natur kommt, ist gesund. Aber die Einstufung, welches Kraut giftig, gesund oder irgendetwas dazwischen ist, erscheint hochkompliziert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt daher am 9. September eine entsprechende Stoffliste im Bundespresseamt vor.

Diese haben Vertreter des Bundes und der Bundesländer in den vergangenen Jahren gemeinsam erarbeitet. Sie soll die sichere Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen, die bisher nur schwer einzustufen waren, in Lebensmitteln, insbesondere Nahrungsergänzungsmitteln, erleichtern.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die neue Stoffliste am 9. September 2014 im Bundespresseamt Berlin im Rahmen einer Vortragsveranstaltung präsentieren. Zunehmend werden Produkte in Verkehr gebracht, welche Pflanzen und Pflanzenteile oder Zubereitungen daraus enthalten, die bislang nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verwendet wurden. Dabei kann es sich um ehemals typische Arzneipflanzen wie Ginkgo und Ginseng oder um in Deutschland eher unbekannte exotische Pflanzen handeln. Für Behörden und Lebensmittelunternehmer stellt sich bei entsprechenden Produkten immer wieder die Frage, ob diese in Deutschland verkehrsfähig sind.
Die gemeinsame Stoffliste des Bundes und der Bundesländer wurde erstellt, um in Zweifelsfällen eine Einstufung und Beurteilung solcher Stoffe zu erleichtern. Dabei wurde ein innovativer Ansatz verfolgt, der erstmals eindeutige Einstufungen der Pflanzen und Pflanzenteile ermöglicht. Alle Beteiligten waren aufgefordert, zum im Jahr 2010 veröffentlichten Entwurf der Liste Stellungnahmen abzugeben. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht. Die Liste wurde unter Berücksichtigung der Kommentare, der neuesten Rechtsprechung sowie unter Würdigung der Stofflisten anderer EU-Mitgliedstaaten und des Katalogs neuartiger Lebensmittel abschließend überarbeitet. 
Teilnehmerzahl ist begrenzt
Die Veranstaltung zur Vorstellung der gemeinsamen Stoffliste des Bundes und der Bundesländer findet am Dienstag, 9. September 2014, ab 9:30 Uhr im Bundespresseamt, Reichstagufer 14, 10117 Berlin, statt. Nach der Vorstellung der Stoffliste werden Vertreter aus Österreich, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Italien ihren Umgang mit Pflanzen in Lebensmitteln in kurzen Vorträgen erläutern. Auch eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Behörden und Verbänden aus dem Lebensmittel- und dem Arzneimittelbereich ist geplant. Ein erstes Exemplar der Stoffliste wird dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übergeben, das die Erarbeitung einer deutschen Stoffliste angeregt hatte. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen sind hier möglich.

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