Mit dem Förderprogramm „Ressource.NRW“ unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung ab sofort KMUs mit Sitz oder Niederlassung im Bundesland bei Investitionen in ressourceneffiziente Prozesse sowie beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft. Land und EU stellen dafür rund 8 Mio. Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021–2027 zur Verfügung. NRW-Umweltminister Oliver Krischer erläutert die Ziele: „Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen. Diese Transformation wird eine Kraftanstrengung. Sie wird uns gelingen, wenn wir es schaffen, den ökologischen Umbau voranzutreiben und unser Bundesland zu einem der nachhaltigsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte in Europa zu machen. In einer modernen Wirtschaft gehören Klimaschutz, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, gute Arbeitsplätze und soziale Sicherheit untrennbar zusammen. Die Ressourceneffizienz und die Kreislaufwirtschaft sind wichtige Hebel, um dieses Ziel der ökologischen Transformation zu erreichen. Mit Hilfe unseres Förderprogramms Ressource.NRW wollen wir den Wirtschafts- und Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig stärken – im Sinne des Europäischen Green Deals und der internationalen Nachhaltigkeitsziele.“
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in neue und innovative Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen sowie Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen und CO2-Einsparung pro Förder-Euro bewirken („Fördereffizienz“). Für die Förderung von innovativen Technologien gilt: Die geplante Technologie wird noch nicht großtechnisch angewendet bzw. bekannte Techniken werden erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen. Die Förderquote beträgt bis zu 60% der förderfähigen Investitionen, die maximale Fördersumme beträgt vier Millionen Euro. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 25.000 Euro Zuschuss.
Fördereffizienz zählt
Voraussetzung für die Förderung weiterer Investitionen ist die je Förder-Euro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr („Fördereffizienz“). Die Zuwendung darf den Betrag von 500 Euro je Tonne erwarteter jährlicher CO2-Einsparung nicht übersteigen. Bei neuen und innovativen Technologien entfällt dieser Punkt. Die Berechnung der erwarteten jährlichen CO2-Einsparungen erfolgt über das Online-Bilanzierungstool ecocockpit der Effizienz-Agentur NRW.
Antragsstellung ab sofort möglich
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und im Falle der Erfüllung der Anforderungen an Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, bewilligt. Eine Antragstellung ist ab jetzt und kontinuierlich bis zum 30. Juni 2026 über das EFRE.NRW.online-Portal möglich.
Die Effizienz-Agentur NRW führt die fachliche Prüfung im Auftrag des NRW-Umweltministeriums durch und begleitet das Förderprogramm durch Online-Informationsveranstaltungen und Beratung.










