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Die in Niedersachsen als erstem Bundesland eingeführte Gebührenpflicht für Routinekontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist auf bundesweites Interesse gestoßen.
© Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) – in diesem Jahr Vorsitzender der gemeinsamen Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern (VSMK) – wertete „die vielen Anfragen nach der neuen Gebührenordnung“ als „positives Signal für den Verbraucherschutz“ bundesweit. Vor allem Lebensmittelüberwachungsbehörden anderer Bundesländer hätten sich die sogenannte GOVV zuschicken lassen, die Anfang Dezember in Niedersachsen in Kraft getreten war. „Wir sind in vielen Fragen Vorreiter“, betonte Meyer zu Beginn seiner Amtszeit als VSMK-Vorsitzender. Niedersachsen wolle in diesem Jahr auf Bundesebene wichtige Impulse setzen. Laut Meyer hat der NRW-Landtag bereits die Einführung von Pflichtgebühren für Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden beschlossen. Experten des Verbraucherschutzministeriums in Hannover unterstützten außerdem Schleswig-Holstein bei der Einführung eines an der GOVV orientierten Gebührenmodells, sagt der Minister. Neue Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen
Der Verbraucherschutz werde gestärkt, wenn mehr Kontrolleure die Herstellung von Lebensmitteln überwachen. Das Land werde den Verbraucherschutz finanziell und personell weiter ausbauen, kündigte Meyer an. Aus dem erhöhten Gebührenaufkommen ergäben sich für die Kommunen neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Einstellung weiteren Prüfpersonals. Die Kontrollgebühren könnten laut Meyer von den niedersächsischen Kommunen nur für die Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung ihrer Kontrolldienststellen verwendet werden.
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Niedersächsische Gebührenpflicht findet Nachahmer

Die in Niedersachsen als erstem Bundesland eingeführte Gebührenpflicht für Routinekontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist auf bundesweites Interesse gestoßen.

Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) – in diesem Jahr Vorsitzender der gemeinsamen Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern (VSMK) – wertete „die vielen Anfragen nach der neuen Gebührenordnung“ als „positives Signal für den Verbraucherschutz“ bundesweit. Vor allem Lebensmittelüberwachungsbehörden anderer Bundesländer hätten sich die sogenannte GOVV zuschicken lassen, die Anfang Dezember in Niedersachsen in Kraft getreten war.
„Wir sind in vielen Fragen Vorreiter“, betonte Meyer zu Beginn seiner Amtszeit als VSMK-Vorsitzender. Niedersachsen wolle in diesem Jahr auf Bundesebene wichtige Impulse setzen. Laut Meyer hat der NRW-Landtag bereits die Einführung von Pflichtgebühren für Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden beschlossen. Experten des Verbraucherschutzministeriums in Hannover unterstützten außerdem Schleswig-Holstein bei der Einführung eines an der GOVV orientierten Gebührenmodells, sagt der Minister.
Neue Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen
Der Verbraucherschutz werde gestärkt, wenn mehr Kontrolleure die Herstellung von Lebensmitteln überwachen. Das Land werde den Verbraucherschutz finanziell und personell weiter ausbauen, kündigte Meyer an. Aus dem erhöhten Gebührenaufkommen ergäben sich für die Kommunen neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Einstellung weiteren Prüfpersonals. Die Kontrollgebühren könnten laut Meyer von den niedersächsischen Kommunen nur für die Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung ihrer Kontrolldienststellen verwendet werden.

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