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Lebensmittelhandwerker können für Investitionen in Betriebsgebäude und technische Anlagen in Niedersachsen und Bremen Förderzuschüsse bei den jeweiligen Landesregierungen beantragen.
© Im Zuge des neu aufgelegten Förderprogramms „PFEIL“, das die beiden Länder gemeinsam der EU zu Notifizierung eingereicht haben, werden 25 Mio. Euro bis 2020 bereitgestellt, plus weiterer Mittel aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“. Die nichtrückzahlbaren Zuschüsse sollen Betrieben zugute kommen, die landwirtschaftliche Produkte vor Ort weiterverarbeiten oder regional vermarkten. Dabei sollen insbesondere kleine und  mittlere Unternehmen (KMU) im Wettbewerb gestärkt werden. Förderung innovativer, ökologischer Maßnahmen im Fokus
Laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium (ML) sollen mit der Förderung gezielt „lokale Struktur vor Ort, etwa der innovative Bäcker im Dorf“ unterstützt werden. Die Investitionen müssen in besonderem Maße der Einsparung von Energie oder Wasser dienen und sollen zu innovativen ökologischen Lösungen in den Betrieben führen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Vorhaben landwirtschaftliche Erzeuger über Lieferverträge einbeziehen. Bevorzugt gefördert werden solche Projekte, bei denen ein überwiegend regionaler Warenbezug oder ein erheblich regionaler Absatz nachgewiesen werden kann. Aufgrund einer verzögerten Antragsvorlage durch die Bundesländer wird die EU-Kommission das Förderprogramm voraussichtlich erst im Sommer 2015 genehmigen. Bis dahin schon eingereichte Anträge könnten vorerst nur unter Vorbehalt bewilligt werden. Die Zuschussvergabe wird über ein Punktesystem und ein Bewertungsverfahren geregelt. Vollständige Antragsunterlagen sind zum 15. März 2015 bei uns einzureichen. Umfangreiche Informationen zu dem Zuschussprogramm sind hier erhältlich. 
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Niedersachsen und Bremen fördern Regionalität

Lebensmittelhandwerker können für Investitionen in Betriebsgebäude und technische Anlagen in Niedersachsen und Bremen Förderzuschüsse bei den jeweiligen Landesregierungen beantragen.

Im Zuge des neu aufgelegten Förderprogramms „PFEIL“, das die beiden Länder gemeinsam der EU zu Notifizierung eingereicht haben, werden 25 Mio. Euro bis 2020 bereitgestellt, plus weiterer Mittel aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“. Die nichtrückzahlbaren Zuschüsse sollen Betrieben zugute kommen, die landwirtschaftliche Produkte vor Ort weiterverarbeiten oder regional vermarkten. Dabei sollen insbesondere kleine und  mittlere Unternehmen (KMU) im Wettbewerb gestärkt werden.
Förderung innovativer, ökologischer Maßnahmen im Fokus
Laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium (ML) sollen mit der Förderung gezielt „lokale Struktur vor Ort, etwa der innovative Bäcker im Dorf“ unterstützt werden. Die Investitionen müssen in besonderem Maße der Einsparung von Energie oder Wasser dienen und sollen zu innovativen ökologischen Lösungen in den Betrieben führen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Vorhaben landwirtschaftliche Erzeuger über Lieferverträge einbeziehen. Bevorzugt gefördert werden solche Projekte, bei denen ein überwiegend regionaler Warenbezug oder ein erheblich regionaler Absatz nachgewiesen werden kann.
Aufgrund einer verzögerten Antragsvorlage durch die Bundesländer wird die EU-Kommission das Förderprogramm voraussichtlich erst im Sommer 2015 genehmigen. Bis dahin schon eingereichte Anträge könnten vorerst nur unter Vorbehalt bewilligt werden. Die Zuschussvergabe wird über ein Punktesystem und ein Bewertungsverfahren geregelt. Vollständige Antragsunterlagen sind zum 15. März 2015 bei uns einzureichen. Umfangreiche Informationen zu dem Zuschussprogramm sind hier erhältlich. 

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