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(Foto: Getty Images/Farknot_Architect)
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Neues Gesetz gegen Einwegverpackungen

Das Bundeskabinett hat am 20. Januar dem Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu einer Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt.
Gastronomie, die Waren zum Mitnehmen verkauft, ist demnach ab dem Jahr 2023 dazu verpflichtet, ihrer Kundschaft wiederverwendbare Becher oder Behälter als Alternative zu den Einwegverpackungen anzubieten. Eine Ausnahme gilt dabei für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 80 Quadratmetern und maximal fünf Mitarbeitern.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärt dazu: “Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden.”

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