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Nach mehreren harten Verhandlungsrunden und intensiven Gesprächen haben die Tarifkommissionen des Landesinnungsverbands für das bayerische Bäckerhandwerk und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten Bayern (NGG) Ende 2014 einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag abgeschlossen.
© Der neue Tarif, der eine Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1.01.2015 um 2,5 % vorsieht, schließt mit einer Laufzeit von 17 Monaten unmittelbar an den Vorgängertaif an. Dieser war von der NGG zum 31.07.2014 gekündigt worden. Die Monate August und September 2014 bleiben ohne Erhöhung. Für die Monate Oktober bis Dezember 2014 wurde eine Einmalzahlung mit dem Januargehalt 2015 in Höhe von 3 x 58 Euro vereinbart. Zudem erhalten die weihnachtsgeldberechtigten Arbeitnehmer mit dem Januargehalt eine Einmalzahlung in Höhe von 26 Euro als Nachzahlung für die eigentlich zum 01.12.2014 fällig gewesene Weihnachtsgelderhöhung. Bei den Gehältern im Verkauf erfolgte zum 01.01.2015 eine Vorweganhebung um 20 Euro bezogen auf die Ecklohngruppe (100 %). Zusätzlich zu den vorgenannten Eckdaten enthält der neue Tarif noch einige strukturelle Anpassungen, mit denen der Entwicklung der Branche im Zeitablauf Rechnung getragen wird. 
Branche aktuell

Neuer Tarifvertrag für Bayern steht

Nach mehreren harten Verhandlungsrunden und intensiven Gesprächen haben die Tarifkommissionen des Landesinnungsverbands für das bayerische Bäckerhandwerk und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten Bayern (NGG) Ende 2014 einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag abgeschlossen.

Der neue Tarif, der eine Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1.01.2015 um 2,5 % vorsieht, schließt mit einer Laufzeit von 17 Monaten unmittelbar an den Vorgängertaif an. Dieser war von der NGG zum 31.07.2014 gekündigt worden. Die Monate August und September 2014 bleiben ohne Erhöhung. Für die Monate Oktober bis Dezember 2014 wurde eine Einmalzahlung mit dem Januargehalt 2015 in Höhe von 3 x 58 Euro vereinbart.
Zudem erhalten die weihnachtsgeldberechtigten Arbeitnehmer mit dem Januargehalt eine Einmalzahlung in Höhe von 26 Euro als Nachzahlung für die eigentlich zum 01.12.2014 fällig gewesene Weihnachtsgelderhöhung. Bei den Gehältern im Verkauf erfolgte zum 01.01.2015 eine Vorweganhebung um 20 Euro bezogen auf die Ecklohngruppe (100 %). Zusätzlich zu den vorgenannten Eckdaten enthält der neue Tarif noch einige strukturelle Anpassungen, mit denen der Entwicklung der Branche im Zeitablauf Rechnung getragen wird. 

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