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Im November 2015 wurde eine Änderung der Richtlinien für die Meistergründungsprämie beschlossen und veröffentlicht. Ab Januar 2016 gelten neue Richtlinien.
© Ab Januar 2016 sind daher, Wie die Westdeutsche Handwerkskammertag mitteilt,  insbesondere zwei Änderungen für die Antragsteller von Bedeutung:  
  • Das Gründungsvorhaben darf grundsätzlich nicht vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen worden sein. Soll zwischen Antragstellung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden, so kann die LGH auf Antrag und nach Vorliegen eines prüffähigen Antrages die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen.    
  • Nur nach der Bewilligung bzw. nach der Genehmigung eines vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns getätigte Ausgaben des Gründers können als förderfähige Ausgaben anerkannt werden. Diese müssen mindestens 15.000 Euro betragen.    
Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden, über die man auch die Antragsformulare erhalten kann. Weitere Informationen unter: https://recht.nrw.de.    
Branche aktuell

Neue Richtlinien für Gründungsprämie

Im November 2015 wurde eine Änderung der Richtlinien für die Meistergründungsprämie beschlossen und veröffentlicht. Ab Januar 2016 gelten neue Richtlinien.

Ab Januar 2016 sind daher, Wie die Westdeutsche Handwerkskammertag mitteilt,  insbesondere zwei Änderungen für die Antragsteller von Bedeutung:  

  • Das Gründungsvorhaben darf grundsätzlich nicht vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen worden sein. Soll zwischen Antragstellung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden, so kann die LGH auf Antrag und nach Vorliegen eines prüffähigen Antrages die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen.    
  • Nur nach der Bewilligung bzw. nach der Genehmigung eines vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns getätigte Ausgaben des Gründers können als förderfähige Ausgaben anerkannt werden. Diese müssen mindestens 15.000 Euro betragen.    

Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden, über die man auch die Antragsformulare erhalten kann. Weitere Informationen unter: https://recht.nrw.de.    

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