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Seit 1. Juli sind neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/ biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft getreten.
© Seit 1. Juli 2010 sind neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/ biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft getreten. Verbindlich vorgeschrieben Das so genannte „Euro-Blatt“ ist nun für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Für nicht verpackte und eingeführte Bio-Erzeugnisse ist es fakultativ. Zwei Jahre Übergangszeitraum Abgesehen vom Logo schreiben die neuen Kennzeichnungsvorschriften auch die verbindliche Angabe des Ortes vor, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie der Codenummer der Zertifizierungsstelle, die für die Kontrollen zuständig war. Die Wirtschaftsteilnehmer verfügen über einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, um den neuen Kennzeichnungsvorschriften nachzukommen. Eine weitere Änderung betrifft die erstmalige Einführung von EU-Vorschriften für die ökologische Aquakultur. Einzelheiten zu den neuen Vorschriften und zum EU-Öko-Siegel sind auf der EU-Website zur biologischen Landwirtschaft zu finden: www.organic-farming.europa.eu.
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Neue Kennzeichnung für Bio

Seit 1. Juli sind neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/ biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft getreten.

Seit 1. Juli 2010 sind neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/ biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft getreten.

Verbindlich vorgeschrieben
Das so genannte „Euro-Blatt“ ist nun für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Für nicht verpackte und eingeführte Bio-Erzeugnisse ist es fakultativ.

Zwei Jahre Übergangszeitraum
Abgesehen vom Logo schreiben die neuen Kennzeichnungsvorschriften auch die verbindliche Angabe des Ortes vor, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie der Codenummer der Zertifizierungsstelle, die für die Kontrollen zuständig war. Die Wirtschaftsteilnehmer verfügen über einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, um den neuen Kennzeichnungsvorschriften nachzukommen. Eine weitere Änderung betrifft die erstmalige Einführung von EU-Vorschriften für die ökologische Aquakultur.

Einzelheiten zu den neuen Vorschriften und zum EU-Öko-Siegel sind auf der EU-Website zur biologischen Landwirtschaft zu finden: www.organic-farming.europa.eu.

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