Der Mittelstandsverbund ZGV hat seine Mustersatzung für gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften überarbeitet. Hintergrund ist, dass aufgrund der Corona-Pandemiebereits im Frühjahr 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen wurde. Neben vielen zivilrechtlichen Erleichterungen hält das Gesetzespaket auch Regelungen zur Durchführung einer virtuellen Gesellschafterversammlung vor.
Gesetzliche Erleichterung wurde bis Ende 2021 verlängert
Danach können Beschlüsse der Mitglieder einer Genossenschaft auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist. Das Gesetz galt zunächst nur für Versammlungen und Beschlüsse im Jahr 2020. Zwischenzeitlich wurden die Maßnahmen in Form der „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" bis Ende 2021 verlängert. Die hat der ZGV zum Anlass genommen, um seine Mustersatzung entsprechen anzupassen
ZGV rät zur Satzungsanpassung
Die neue Mustersatzung wurde bereits mit dem DGRV sowie den Genossenschaftsverbänden abgestimmt und deckt sich im Wesentlichen mit den neuen Mustersatzungen für den Banken- bzw. Landwirtschaftssektor.
Der ZGV rät, die noch in diesem Jahr bestehenden, vereinfachten Möglichkeiten zur Anpassung von Satzungen zu nutzen und damit Genossenschaften noch zukunftsfähiger zu machen. Sollte dabei Unterstützung benötigt werden, steht der Mittelstandsverbund gern beratend zur Seite.

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