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Gerade in parkplatzarmen Stadtgebieten können E-Lastenräder für Bäckereien und Konditoreien eine sinnvolle Ergänzung ihres Fuhrparks sein, wie hier in München. Der „RYTLE MovR3“ wird von der Höflinger Müller GmbH als Brezn Taxi eingesetzt.
© Rytle/Leppert
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

Neue Förderung: E-Lastenfahrräder

E-Lastenräder können für kleine Betriebe oder solche, die in großen Städten Backwaren ausliefern eine sinnvolle Alternative zum Auto sein. Seit 1. Oktober 2024 gibt es dafür wieder eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Gerade für kleine Betriebe kann ein E-Lastenrad eine sinnvolle Ergänzung des Fuhrparks sein. Seit Monatsbeginn gibt es dafür wieder eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähig sind laut aktuellem Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 25% der Ausgaben für die Anschaffung. Die maximale Fördersumme pro E-Lastenfahrrad beträgt 3.500 Euro. Der Förderantrag kann ausschließlich über das auf der Webseite des BAFA veröffentlichte elektronische Antragsformular gestellt werden.

Das Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie findet sich hier.

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