Gerade für kleine Betriebe kann ein E-Lastenrad eine sinnvolle Ergänzung des Fuhrparks sein. Seit Monatsbeginn gibt es dafür wieder eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderfähig sind laut aktuellem Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 25% der Ausgaben für die Anschaffung. Die maximale Fördersumme pro E-Lastenfahrrad beträgt 3.500 Euro. Der Förderantrag kann ausschließlich über das auf der Webseite des BAFA veröffentlichte elektronische Antragsformular gestellt werden.
Das Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie findet sich hier.