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Wer nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist, muss einen so genannten Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hin.
© Wer nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist, muss einen so genannten Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin. Ein wichtiger Teil des berufsgenossenschaftlichen Versorgungssystems ist das Durchgangsarzt-Verfahren („D-Arzt-Verfahren“). Hierbei stellen bundesweit rund 3.500 unfallmedizinisch eigens qualifizierte Chirurgen und Orthopäden in medizinisch-technisch besonders ausgestatteten Einrichtungen nach einem Unfall die bestmögliche medizinische Erstversorgung sicher. Sichere Heilverfahren einleiten D-Ärzte legen so bereits zu Beginn die beste Grundlage für den weiteren Verlauf eines Heilverfahrens. Bestellt und qualitätsgeprüft sind sie durch die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Der D-Arzt entscheidet nach einem Arbeitsunfall über die weitere Behandlung und ob weitere Fachärzte hinzugezogen werden. Er steuert das Heilverfahren und informiert die jeweilige Berufsgenossenschaft über die eingeleitete Behandlung wie auch regelmäßig über den Stand des Heilungsprozesses. Ein D-Arzt muss aufgesucht werden, wenn man nach einem Arbeits- oder Wegeunfall arbeitsunfähig ist, voraussichtlich mehr als eine Woche medizinisch behandelt werden muss, Heil- und Hilfsmittel verordnet bekommt oder wenn man an den Unfallfolgen erkrankt. In jedem Unternehmen sollte die Adresse des nächsten D-Arztes bekannt sein, am besten ausgehängt neben den Informationen zur Ersten Hilfe. Link zur online-D-Arzt-Suche: lviweb.dguv.de.
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

Nach Arbeitsunfall zum D-Arzt!

Wer nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist, muss einen so genannten Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hin.

Wer nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist, muss einen so genannten Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin. Ein wichtiger Teil des berufsgenossenschaftlichen Versorgungssystems ist das Durchgangsarzt-Verfahren („D-Arzt-Verfahren“). Hierbei stellen bundesweit rund 3.500 unfallmedizinisch eigens qualifizierte Chirurgen und Orthopäden in medizinisch-technisch besonders ausgestatteten Einrichtungen nach einem Unfall die bestmögliche medizinische Erstversorgung sicher.

Sichere Heilverfahren einleiten
D-Ärzte legen so bereits zu Beginn die beste Grundlage für den weiteren Verlauf eines Heilverfahrens. Bestellt und qualitätsgeprüft sind sie durch die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Der D-Arzt entscheidet nach einem Arbeitsunfall über die weitere Behandlung und ob weitere Fachärzte hinzugezogen werden. Er steuert das Heilverfahren und informiert die jeweilige Berufsgenossenschaft über die eingeleitete Behandlung wie auch regelmäßig über den Stand des Heilungsprozesses.

Ein D-Arzt muss aufgesucht werden, wenn man nach einem Arbeits- oder
Wegeunfall
arbeitsunfähig ist,
voraussichtlich mehr als eine Woche medizinisch behandelt werden muss,
Heil- und Hilfsmittel verordnet bekommt
oder wenn man an den Unfallfolgen erkrankt.
In jedem Unternehmen sollte die Adresse des nächsten D-Arztes bekannt sein, am besten ausgehängt neben den Informationen zur Ersten Hilfe. Link zur online-D-Arzt-Suche: lviweb.dguv.de.

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