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Die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Produktion laufen trotzdem auf Hochtouren. Gleichzeitig hat der Fall eine Diskussion rund um die Frage losgetreten, wann Verbraucher bei solchen Vorfällen informiert werden sollten.
© Die Großbäckerei Müller-Brot hat Insolvenz angemeldet. Anfang Februar hatte das Unternehmen seine Produktion im bayerischen Neufahrn einstellen müssen – wegen gravierender hygienischer Mängel (BÄKO-magazin online, 2.02.2012). Ein folgenreicher Einschnitt für Müller-Brot: „Der Produktionsstillstand in Folge der Hygieneprobleme in Neufahrn hat zu einem deutlichen Umsatzeinbruch geführt" heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens vom 16. Februar, „dies hat die Geschäftsführung der Müller-Brot gezwungen, heute Insolvenzantrag zu stellen." Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner, München, bestellt. Trotz des Insolvenzantrags werden aktuell die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Produktion konsequent fortgeführt. In den vergangenen drei Wochen wurden unter Aufsicht der Ämter umfangreiche Umbau-, Reorganisations- und Reinigungsarbeiten durchgeführt. Laut Müller-Brot hat der vorläufige Insolvenzverwalter die erforderliche Zustimmung zur Freigabe der notwendigen Finanzierungsmittel gegeben. Hierdurch soll gewährleistet werden, die engen Zeitvorgaben einzuhalten. Im Laufe des Tages (17. Februar) werden die zuständigen Behörden eine Begehung der Produktionsstätten vornehmen, um sich über den aktuellen verbesserten Hygienestandard zu überzeugen. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, in einer öffentlichen Stellungnahme durch Insolvenverwalter Ampferl zeitnah zu Themen und Fragen rund um die gegenwärtige Situation Stellung zu beziehen. Wann sollten Verbraucher informiert werden? Der Fall „Müller-Brot" ist derweil zum Politikum geworden und hat eine Diskussion rund um Hygienestandards in Bäckereien und die damit verbundenen Gefährdungen für Verbraucher losgetreten. Das Unternehmen war bereits in der Vergangenheit mehrfach hinsichtlich Hygieneproblemen auffällig geworden. Nun wurden Vorwürfe laut, diesen Misständen sei zu wenig nachgegangen worden, bzw. man habe die Öffentlichkeit zu spät informiert. Bayerns Gesundheitsminister Marcel Huber äußerte sich diesbezüglich, wenn keine Gesundheitsgefahr bestehe, könne eine Information der Öffentlichkeit nur nach strenger Güterabwägung geschehen, dem Fortbestand des Betriebs sei diesbezüglich Priorität eingeräumt worden. Die Opposition derweil beharrt auf ihrem Standpunkt, beim Fall „Müller-Brot" habe es ein eindeutiges Informationsdefizit gegeben: Laut Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nahmen die gravierenden Hygieneprobleme bei der Großbäckerei bereits 2010 ihren Lauf. Für die Branche hingegen ist der Fall eine eindeutige Negativwerbung. Zahlreiche Medienberichte haben neben dem Fall „Müller-Brot" (http://www.br.de/themen/aktuell/mueller-brot-insolvenz100.html)in den vergangenen Tagen das Thema „Hygiene in der Bäckerei" aufgegriffen.
Branche aktuell

Müller-Brot beantragt Insolvenz

Die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Produktion laufen trotzdem auf Hochtouren. Gleichzeitig hat der Fall eine Diskussion rund um die Frage losgetreten, wann Verbraucher bei solchen Vorfällen informiert werden sollten.

Die Großbäckerei Müller-Brot hat Insolvenz angemeldet. Anfang Februar hatte das Unternehmen seine Produktion im bayerischen Neufahrn einstellen müssen – wegen gravierender hygienischer Mängel (BÄKO-magazin online, 2.02.2012). Ein folgenreicher Einschnitt für Müller-Brot: „Der Produktionsstillstand in Folge der Hygieneprobleme in Neufahrn hat zu einem deutlichen Umsatzeinbruch geführt" heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens vom 16. Februar, „dies hat die Geschäftsführung der Müller-Brot gezwungen, heute Insolvenzantrag zu stellen." Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner, München, bestellt.

Trotz des Insolvenzantrags werden aktuell die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Produktion konsequent fortgeführt. In den vergangenen drei Wochen wurden unter Aufsicht der Ämter umfangreiche Umbau-, Reorganisations- und Reinigungsarbeiten durchgeführt. Laut Müller-Brot hat der vorläufige Insolvenzverwalter die erforderliche Zustimmung zur Freigabe der notwendigen Finanzierungsmittel gegeben. Hierdurch soll gewährleistet werden, die engen Zeitvorgaben einzuhalten. Im Laufe des Tages (17. Februar) werden die zuständigen Behörden eine Begehung der Produktionsstätten vornehmen, um sich über den aktuellen verbesserten Hygienestandard zu überzeugen. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, in einer öffentlichen Stellungnahme durch Insolvenverwalter Ampferl zeitnah zu Themen und Fragen rund um die gegenwärtige Situation Stellung zu beziehen.

Wann sollten Verbraucher informiert werden?
Der Fall „Müller-Brot" ist derweil zum Politikum geworden und hat eine Diskussion rund um Hygienestandards in Bäckereien und die damit verbundenen Gefährdungen für Verbraucher losgetreten. Das Unternehmen war bereits in der Vergangenheit mehrfach hinsichtlich Hygieneproblemen auffällig geworden. Nun wurden Vorwürfe laut, diesen Misständen sei zu wenig nachgegangen worden, bzw. man habe die Öffentlichkeit zu spät informiert. Bayerns Gesundheitsminister Marcel Huber äußerte sich diesbezüglich, wenn keine Gesundheitsgefahr bestehe, könne eine Information der Öffentlichkeit nur nach strenger Güterabwägung geschehen, dem Fortbestand des Betriebs sei diesbezüglich Priorität eingeräumt worden. Die Opposition derweil beharrt auf ihrem Standpunkt, beim Fall „Müller-Brot" habe es ein eindeutiges Informationsdefizit gegeben: Laut Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nahmen die gravierenden Hygieneprobleme bei der Großbäckerei bereits 2010 ihren Lauf.

Für die Branche hingegen ist der Fall eine eindeutige Negativwerbung. Zahlreiche Medienberichte haben neben dem Fall „Müller-Brot" (http://www.br.de/themen/aktuell/mueller-brot-insolvenz100.html)in den vergangenen Tagen das Thema „Hygiene in der Bäckerei" aufgegriffen.

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