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Mit der jetzt getroffenen grundsätzlichen Zustimmung im Rat der Finanzminister (ECOFIN) ist der Weg für die Umsetzung von Basel III in europäisches Recht frei. Sobald die verbleibenden technischen Fragen geklärt sind, kann Basel III in der EU zum 1. Januar 2014 in Kraft treten – das meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
© Mit der jetzt getroffenen grundsätzlichen Zustimmung im Rat der Finanzminister (ECOFIN) ist der Weg für die Umsetzung von Basel III in europäisches Recht frei. Sobald die verbleibenden technischen Fragen geklärt sind, kann Basel III in der EU zum 1. Januar 2014 in Kraft treten – das meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher, betont in diesem Zusammenhang: „Ich begrüße diese Entwicklung in Brüssel. Ein stabiler Bankensektor ist auch für den Mittelstand wichtig. Gleichzeitig muss die Kreditversorgung der Unternehmen sichergestellt sein. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Kreditvergabe an Mittelständler durch Basel III nicht unnötig erschwert wird. Der in den Verhandlungen mit Europäischem Parlament, Ratspräsidentschaft und Kommission erzielte Kompromisstext stellt sicher, dass die risikogewichteten Eigenkapitalanforderungen für Mittelstandskredite gegenüber den heute geltenden Regelungen gleich bleiben. Kredite an mittelständische Unternehmen erfordern eine geringere Eigenkapitalunterlegung als Kredite an große Unternehmen." Stabilisierung des Finanzsektors Infolge der Finanzkrise hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Reform der Eigenkapital- und Liquiditätsregeln erarbeitet („Basel III"). Basel III ist ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsektors. Die internationale Reform der Eigenkapital- und Liquiditätsregeln sorgt für strengere Anforderungen an das Bankgeschäft. Die Banken sind in Zukunft gefordert, mehr und besseres Eigenkapital zur Abfederung möglicher Risiken vorzuhalten. Neu eingeführt werden Regeln zur Liquidität der Banken. In Europa erfolgt die Umsetzung über eine Richtlinie (CRD IV) und eine Verordnung (CRR). Mit der gestrigen Einigung wurden die Leitlinien vereinbart. Die Ausformulierung der Richtlinie erfolgt in den nächsten Wochen.
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Mittelstandsfinanzierung im Rahmen von Basel III gesichert

Mit der jetzt getroffenen grundsätzlichen Zustimmung im Rat der Finanzminister (ECOFIN) ist der Weg für die Umsetzung von Basel III in europäisches Recht frei. Sobald die verbleibenden technischen Fragen geklärt sind, kann Basel III in der EU zum 1. Januar 2014 in Kraft treten – das meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Mit der jetzt getroffenen grundsätzlichen Zustimmung im Rat der Finanzminister (ECOFIN) ist der Weg für die Umsetzung von Basel III in europäisches Recht frei. Sobald die verbleibenden technischen Fragen geklärt sind, kann Basel III in der EU zum 1. Januar 2014 in Kraft treten – das meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher, betont in diesem Zusammenhang: „Ich begrüße diese Entwicklung in Brüssel. Ein stabiler Bankensektor ist auch für den Mittelstand wichtig. Gleichzeitig muss die Kreditversorgung der Unternehmen sichergestellt sein. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Kreditvergabe an Mittelständler durch Basel III nicht unnötig erschwert wird. Der in den Verhandlungen mit Europäischem Parlament, Ratspräsidentschaft und Kommission erzielte Kompromisstext stellt sicher, dass die risikogewichteten Eigenkapitalanforderungen für Mittelstandskredite gegenüber den heute geltenden Regelungen gleich bleiben. Kredite an mittelständische Unternehmen erfordern eine geringere Eigenkapitalunterlegung als Kredite an große Unternehmen."


Stabilisierung des Finanzsektors
Infolge der Finanzkrise hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Reform der Eigenkapital- und Liquiditätsregeln erarbeitet („Basel III"). Basel III ist ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsektors. Die internationale Reform der Eigenkapital- und Liquiditätsregeln sorgt für strengere Anforderungen an das Bankgeschäft. Die Banken sind in Zukunft gefordert, mehr und besseres Eigenkapital zur Abfederung möglicher Risiken vorzuhalten. Neu eingeführt werden Regeln zur Liquidität der Banken. In Europa erfolgt die Umsetzung über eine Richtlinie (CRD IV) und eine Verordnung (CRR). Mit der gestrigen Einigung wurden die Leitlinien vereinbart. Die Ausformulierung der Richtlinie erfolgt in den nächsten Wochen.

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