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Für diesen Förderaufruf stehen derzeit 20 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung (Foto: AKrebs60/pixabay.com2019).
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Branche aktuell

Mit Forschung für Fortschritt bei E-Mobilität

Mit einem aktuellen Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur.

Das neue beschleunigte Auswahlverfahren soll eine schnelle Umsetzung der Projekte gewährleisten. Besonderes Augenmerk liegt auf Projektvorschlägen, bei denen sich die Projektpartner bereits weitestgehend abgestimmt haben. Konzepte können bis zum 31. März 2021 eingereicht werden. 
Bundesminister Andreas Scheuer erklärt hierzu: „Wir brauchen die Elektromobilität, um die Emissionen im Verkehrsbereich nachhaltig zu senken. Dafür müssen wir die Kosten für Fahrzeuge und Systeme weiter senken und gleichzeitig durch technologische Weiterentwicklung die Attraktivität dieser Antriebsform steigern. Darum unterstützen wir von staatlicher Seite die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich mit weiteren 25 Mio. Euro.“
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.
Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates:

  • M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz),
  • L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie
  • Sonderfahrzeuge (soweit diese nicht den Fahrzeugklassen N1, N2 oder N3 zuzuordnen sind)
  • Batterieelektrische Einsatzfahrzeuge, die zur Sicherstellung der dauerhaften Einsatzfähigkeit über eine kraftstoffbetriebene Notstromversorgung verfügen
  • Ladeinfrastruktur, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis steht.

Nicht förderfähig sind:

  • alle Fahrzeuge, die nicht den Zulassungsklassen M1, L2e, L5e, L6e, L7e entsprechen (z.B. M2, M3, N1, N2 und N3)
  • Hybride (HEV)
  • Plug-In-Hybride (PHEV) sowie
  • Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis
  • Umrüstungen auf Elektroantrieb*,
  • Pkw, die einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 65.000 Euro oder höher besitzen sowie Leasingraten.

Weitere Informationen unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest und https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/5654/live/lw_bekdoc/foerderaufruf_bmvi_fahrzeuge_lis_2021_02.pdf 

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