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Der neue Mindestlohn wird laut Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine Herausforderung für viele Betriebe darstellen.
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BÄKO-magazin Titelausgabe 7_25
Branche aktuell

Mindestlohn wird angehoben

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze beschlossen. Diese ist nach Einschätzung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) maßvoll, dennoch brauche es jetzt verlässliche Perspektiven.

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 den Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn (derzeit bei 12,82 Euro je Zeitstunde) in zwei Stufen zu erhöhen:

  • zum 1. Januar 2026 13,90 Euro,
  • zum 1. Januar 2027 14,60 Euro (jeweils brutto je Zeitstunde).

Aus Sicht des ZV fällt die Erhöhung im Verhältnis zur aktuellen Lage maßvoll aus. Für das Bäckerhandwerk sei das ein wichtiges Zeichen: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe wurde zumindest nicht vollständig ignoriert. Doch von Entwarnung könne trotzdem keine Rede sein, sagt ZV-Präsident Roland Ermer: „Wir begrüßen, dass Verantwortung und Augenmaß gezeigt wurden, das Problem ist jedoch nicht vom Tisch. Allein die jetzige Erhöhung ist für viele Betriebe nur schwer zu stemmen.“ Denn selbst moderate Erhöhungen treffen eine Branche, die in den letzten Jahren mehrfach Krisen stemmen musste: Von pandemiebedingten Ausfällen über phasenweise explodierende Energiepreise bis hin zu Lieferkettenproblemen und einem beispiellosen Bürokratieaufwand sind betriebliche Belastungsgrenzen vielerorts erreicht.

 

Bessere Rahmenbedingungen gefordert

Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des ZV, mahnt: „Wer weiter am Mindestlohn dreht, muss die Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessern. Wir brauchen tragfähige wirtschaftspolitische Antworten und keine symbolischen Kompromisse.“ Der ZV fordert daher die Politik auf, die wirtschaftliche Realität des Handwerks stärker in den Fokus zu nehmen: durch spürbaren Bürokratieabbau, steuerliche Entlastungen, praxisnahe Arbeitszeitregelungen und gezielte Förderung von Ausbildung und Investitionen. Außerdem appelliert der ZV an die Bundesregierung, die sozialen Sicherungssysteme zu reformieren und vor allem auf politische Einflussnahme auf zukünftige Mindestlohnbeschlüsse zu verzichten.

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