Ab 1. Januar kommenden Jahres gilt nun die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Mit dem Gesetz wird der Verdienst von 3,7 Mio. Arbeitnehmern aufgestockt, da sie bislang weniger erhalten. Für Zeitungszusteller und Saisonarbeiter sind Übergangsfristen bis 2017 vorgesehen; Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ganz ausgenommen. Langzeitarbeitslose haben bei Annahme einer Beschäftigung erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn.
Über Details und Abweichungen vom ursprünglichen Gesetzentwurf informiert eine Übersicht des Mittelstandsverbunds, die hier zu finden ist.
© Ab 1. Januar kommenden Jahres gilt nun die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Mit dem Gesetz wird der Verdienst von 3,7 Mio. Arbeitnehmern aufgestockt, da sie bislang weniger erhalten. Für Zeitungszusteller und Saisonarbeiter sind Übergangsfristen bis 2017 vorgesehen; Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ganz ausgenommen. Langzeitarbeitslose haben bei Annahme einer Beschäftigung erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn.
Über Details und Abweichungen vom ursprünglichen Gesetzentwurf informiert eine Übersicht des Mittelstandsverbunds, die hier zu finden ist.