Ab 1. Januar kommenden Jahres gilt nun die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Mit dem Gesetz wird der Verdienst von 3,7 Mio. Arbeitnehmern aufgestockt, da sie bislang weniger erhalten. Für Zeitungszusteller und Saisonarbeiter sind Übergangsfristen bis 2017 vorgesehen; Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ganz ausgenommen. Langzeitarbeitslose haben bei Annahme einer Beschäftigung erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn.
Über Details und Abweichungen vom ursprünglichen Gesetzentwurf informiert eine Übersicht des Mittelstandsverbunds, die hier zu finden ist.
Mindestlohn und die Folgen
Am 11. Juli nahm das neue „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ mit der Zustimmung durch den Bundesrat die letzte Hürde vor dem Inkrafttreten. Auf welche Folgen müssen sich mittelständische Handwerksbetriebe nun einstellen?
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Krise erfordert intensiven Dialog
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Chapeau vor diesen Konzepten
Unter dem Motto „Zacharias meets Papa Rhein“ wurde der Zacharias – Kommunikationspreis für Handwerksbäcker in diesem Jahr zum 33. Mal verliehen.
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