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Nun ist es verbindlich: Durch den Beschluss des Bundeskabinetts gilt ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Eine Mindestlohnanpassung soll alle zwei Jahre erfolgen.
© Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung. Weitere Informationen zur Arbeit und zu den Mitgliedern der Mindestlohnkommission enthält die Internetseite der Mindestlohnkommission.  Anpassung verbindlich
Die Bundesregierung hat beschlossen, die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung durch die Mindestlohnanpassungsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich zu machen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro. Die Bundesregierung kann von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen. Der Entwurf der Verordnung wurde mit der Begründung und dem Beschluss der Mindestlohnkommission im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die betroffenen Verbände hatten damit Gelegenheit, den Beschluss zu prüfen und Stellung zu nehmen.
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Mindestlohn steigt 2017 auf 8,84 Euro

Nun ist es verbindlich: Durch den Beschluss des Bundeskabinetts gilt ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Eine Mindestlohnanpassung soll alle zwei Jahre erfolgen.

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung. Weitere Informationen zur Arbeit und zu den Mitgliedern der Mindestlohnkommission enthält die Internetseite der Mindestlohnkommission. 
Anpassung verbindlich
Die Bundesregierung hat beschlossen, die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung durch die Mindestlohnanpassungsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich zu machen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro. Die Bundesregierung kann von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen. Der Entwurf der Verordnung wurde mit der Begründung und dem Beschluss der Mindestlohnkommission im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die betroffenen Verbände hatten damit Gelegenheit, den Beschluss zu prüfen und Stellung zu nehmen.

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