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Mindestlohn: In der EU-Spitzengruppe

In Deutschland wurde der Mindestlohn Anfang 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde festgesetzt. Bei einer Vollzeitstelle entsprach dies einer Lohnuntergrenze von 1.498 Euro brutto im Monat.

 Nach Empfehlung der Mindestlohnkommission steigt der Mindestlohn per Verordnung ab 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Mindestlohn in Frankreich im Jahr 2018 auf demselben Niveau wie in Deutschland bei 1.498 Euro brutto im Monat.
Landesweit und Branchenübergreifend
Nur in vier weiteren EU-Staaten lag er im Jahr 2018 höher. Zur Spitzengruppe zählten außerdem Luxemburg (1.999 Euro), Irland (1.614 Euro), Niederlande (1.578 Euro im ersten Halbjahr, 1.594 Euro im zweiten Halbjahr) und Belgien (1.563 Euro). Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte angekündigt, den Mindestlohn im kommenden Jahr um 100 Euro monatlich anzuheben. Im Gegensatz dazu wurden in den osteuropäischen Mitgliedstaaten tendenziell deutlich niedrigere Mindestlöhne von maximal 500 Euro im Monat gezahlt. Schlusslichter waren Bulgarien (261 Euro), Litauen (400 Euro) und Rumänien (407 Euro). 2018 galt in 22 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein landesweiter und branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Ausnahmen waren Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.

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