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Entlastung für Betriebe liefert die nun reduzierte MwSt. auch in der Bäckergastronomie. (Foto: KMZ/KompetenzForum)
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Branche aktuell

Mehrwertsteuer temporär gesenkt

Die Regierungskoalition hat eine Reihe weiterer Beschlüsse gefasst, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Für Bäcker und Konditoren wesentlich: der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie.

Um der von der Corona-Krise besonders stark betroffenen Gastronomie zu helfen, wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen für ein Jahr, vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 generell auf 7% verringert. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café, einer Bar oder eben auch in einem Betrieb des Bäcker- oder Konditorenhandwerks verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19%, während für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, in der Regel nur 7% anfallen.
Auch mehr Kurzarbeitergeld
Gleichzeitig kündigten die Spitzen von CDU und SPD eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes an. Demnach soll es für kinderlose Beschäftigte – je nach Bezugsdauer – von 60 auf bis zu 80% und für Beschäftigte mit Kindern von 67 auf bis zu 87% erhöht werden. Die Neuregelung sieht vor, dass in den ersten drei Monaten die bisherigen Sätze für Kurzarbeitergeld gelten. Ab dem 4. Monat würden 70 oder 77%, ab dem siebten Monat dann 80 oder 87% des Lohnausfalls ausgezahlt.

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