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Bäckermeister Borchers, Landesinnungsmeister Wohlgemuth und Niedersachsens Umweltminister Wenzel (v.l.) präsentieren Coffee-to-Go im Mehrwegsystem. (Foto: MU-Nds)
© Die Arbeit an praxistauglichen und umweltgerechten Problemlösungen dauerte schon Monate. Das niedersächsische Umweltministerium prüfte und bewertete unterschiedliche Systemvarianten wie Mehrwegbecher, die Wiederbefüllung von Kundenbechern oder Mehrwegsysteme. Unterstützung erhielt es dabei von Handel- und Gastronomieverbänden. Schließlich brachte der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) Erfahrungen der Innungsbäcker aus Schleswig-Holstein ein. Die hatten zusammen mit der Kieler Umweltministerium Handlungsempfehlungen erarbeitet, um in Handwerksbäckereien die Akzeptanz von Kundenbechern zu erhöhen und vor allem Unsicherheiten wegen möglicher hygienischer Fallstricke zu beseitigen. Für die korrekte Übernahme der schleswig-holsteinischen Lösung musste in Niedersachsen zusätzlich zum Umweltressort auch noch das Verbraucherschutzministerium eingebunden werden, das für das Thema Hygiene in Lebensmittelbetrieben zuständig ist. Neun Mindeststandards
Schon nach wenigen Wochen meldeten Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und der Landesinnungsmeister des BIV, Karl-Heinz Wohlgemuth, bei einem Vorort-Termin in der Hannoverschen Bäckerei von Bäckermeister Klaus Borchers Vollzug: Gemeinsam stellten sie die auf niedersächsische Belange überarbeiteten Handlungsempfehlungen vor. Neun Mindeststandards sind dort aufgelistet. So wird z.B. empfohlen, dass in den Bäckergeschäften ein geeigneter Bereich für die Annahme mitgebrachter Becher eingerichtet werden soll, dass es keine Berührung zwischen Auslauftülle der Getränkemaschinen oder -kannen und dem Fremdbecher geben darf und außerdem das Verkaufspersonal entsprechend geschult sein sollte. Während Umweltminister Wenzel die Müllverringerung am Herzen liegt, betont sein Verbraucherschutz-Kollege Christian Meyer (Grüne) die Einhaltung der hygienischen Grundanforderungen. Verbraucher in ihrem umweltbewussten Verhalten zu unterstützen, sei „rechtlich kein Problem“, vorausgesetzt, die Handlungsempfehlungen werden eingehalten.
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Mehrwegbecher: Hygieneanforderungen erfüllt

Gleich zwei Landesministerien bemühen sich in Niedersachsen um die Eindämmung des Pappbecher-Müllbergs – und gaben jetzt einem Vorschlag der Innungsbäcker ihr Okay.

Die Arbeit an praxistauglichen und umweltgerechten Problemlösungen dauerte schon Monate. Das niedersächsische Umweltministerium prüfte und bewertete unterschiedliche Systemvarianten wie Mehrwegbecher, die Wiederbefüllung von Kundenbechern oder Mehrwegsysteme. Unterstützung erhielt es dabei von Handel- und Gastronomieverbänden. Schließlich brachte der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) Erfahrungen der Innungsbäcker aus Schleswig-Holstein ein. Die hatten zusammen mit der Kieler Umweltministerium Handlungsempfehlungen erarbeitet, um in Handwerksbäckereien die Akzeptanz von Kundenbechern zu erhöhen und vor allem Unsicherheiten wegen möglicher hygienischer Fallstricke zu beseitigen. Für die korrekte Übernahme der schleswig-holsteinischen Lösung musste in Niedersachsen zusätzlich zum Umweltressort auch noch das Verbraucherschutzministerium eingebunden werden, das für das Thema Hygiene in Lebensmittelbetrieben zuständig ist.
Neun Mindeststandards
Schon nach wenigen Wochen meldeten Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und der Landesinnungsmeister des BIV, Karl-Heinz Wohlgemuth, bei einem Vorort-Termin in der Hannoverschen Bäckerei von Bäckermeister Klaus Borchers Vollzug: Gemeinsam stellten sie die auf niedersächsische Belange überarbeiteten Handlungsempfehlungen vor. Neun Mindeststandards sind dort aufgelistet. So wird z.B. empfohlen, dass in den Bäckergeschäften ein geeigneter Bereich für die Annahme mitgebrachter Becher eingerichtet werden soll, dass es keine Berührung zwischen Auslauftülle der Getränkemaschinen oder -kannen und dem Fremdbecher geben darf und außerdem das Verkaufspersonal entsprechend geschult sein sollte. Während Umweltminister Wenzel die Müllverringerung am Herzen liegt, betont sein Verbraucherschutz-Kollege Christian Meyer (Grüne) die Einhaltung der hygienischen Grundanforderungen. Verbraucher in ihrem umweltbewussten Verhalten zu unterstützen, sei „rechtlich kein Problem“, vorausgesetzt, die Handlungsempfehlungen werden eingehalten.

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