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Mehr Zeit für Kassenupgrade

Übergangsregelung für TSE bis zum 30.09.2020: auf der Bund-Länder-Ebene haben sich die Finanzverwaltungen auf eine Nichtbeanstandungsregelung zur neuen Kassenverordnung geeinigt.

Betriebe mit elektronischen Kassen können aufatmen: die Finanzverwaltung auf Bund-Länder-Ebene hat sich auf eine Nichtbeanstandungsregelung zum 30.09.2020 geeinigt. Das bestätigt das Bundesministerium der Finanzen auf Nachfrage. Eigentlich müssen laut der Kassenverordnung, die am 1.01.2020 in Kraft tritt, alle Kassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Dafür ist jetzt Zeit bis Ende September des nächsten Jahres.
TSE noch gar nicht auf dem Markt
Die TSE müssen allerdings vom Bundesamt Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert werden und sind noch nicht auf dem Markt verfügbar. Schätzungsweise werden erst im Oktober die ersten vorläufig zertifizierten TSE an den Start gehen. Alle elektronischen Kassen in nur drei Monaten mit den TSE auszurüsten wäre kaum realisierbar.

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