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Lohnnachweis jetzt digital

Der Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016 ist erstmals auf digitalen Weg bis zum 16. Februar 2017 zu übermitteln. Seit Dezember 2016 müssen alle Unternehmer in ihrem Entgeltabrechnungsprogramm einen so genannten Stammdatenabgleich durchführen.

Das ist der erste Schritt zu einem neuen digitalen Lohnnachweis ab 2017, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe berichtet. Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für die Haftungsfreistellung sowie den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Ab Januar 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch das neue UV-Meldeverfahren bzw. durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst: Der Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016 ist erstmals auf diesem neuen digitalen Weg bis zum 16. Februar 2017 zu übermitteln. Wird kein Personal beschäftigt – auch keine Aushilfen – entfällt die Meldung nach dem UV-Meldeverfahren.
Parallelverfahren für die Beitragsjahre 2016 und 2017
In einer zweijährigen Übergangsphase ist für die Beitragsjahre 2016 und 2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Lohnnachweis über das Extranet, oder in Papierform zu übermitteln. Ab dem Beitragsjahr 2018, das heißt ab Januar 2019, erfolgt die Meldung dann ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren. Weitere Informationen finden Interessierte hier. 

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