Am 1. Januar 2017 wurde das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst.
Lösung für die Übergangszeit
Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Dieses parallele Verfahren stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch zukünftig korrekt berechnet wird. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind die gezahlten Lohnsummen ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis zu übermitteln.
© Am 1. Januar 2017 wurde das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst.
Lösung für die Übergangszeit
Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Dieses parallele Verfahren stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch zukünftig korrekt berechnet wird. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind die gezahlten Lohnsummen ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis zu übermitteln.
Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Dieses parallele Verfahren stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch zukünftig korrekt berechnet wird. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind die gezahlten Lohnsummen ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis zu übermitteln.