Alle Jahre wieder steht den Betrieben zum Jahreswechsel der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ins Haus. Aus den Daten der Arbeitsstunden und Arbeitsentgelte berechnet die BGN den Beitrag der Unternehmen, für die sie zuständig ist. Vollständig ausgefüllt muss der Berufsgenossenschaft der Nachweis bis zum 11. Februar 2013 vorliegen – auch dann, wenn der Unternehmer persönlich nicht BGN-versichert ist.
Mahnbescheide müssen nicht sein
Die BGN schätzt die Daten, wenn ihr Angaben dazu fehlen. Finanzielle Nachteile für betroffene Unternehmen sind dann aber nicht ausgeschlossen. Knapp 56.000 der bei der BGN versicherten Betriebe und Unternehmer sind ihren Beitragspflichten für 2011 bislang nicht nachgekommen. An sie wurden im Laufe des Jahres Mahnbescheide mit einer Gesamtsumme von über 55 Mio. Euro verschickt.
Fragen zum Lohnnachweis beantwortet die BGN unter der Telefonnummer 0621/4456-6969 (Mo–Do 7-17 Uhr, Fr 7-16 Uhr). Sie hält außerdem alle Informationen speziell zum Arbeitsentgelt im Internet bereit: www.bgn.de (Shortlink = 643).