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Branche aktuell

Lohnersatzleistungen angeben

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe weist in einem aktuellen Schreiben darauf hin, dass Lohnersatzleistungen in die Steuererklärung müssen.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) meldet alle an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde. Übermittelt werden die Steuer-Identifikationsnummer des Leistungsberechtigten sowie Höhe und Zeitraum der gewährten Leistung. Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet sie ebenfalls an die Finanzbehörden. Wichtiger Hinweis: Jeder Steuerpflichtige muss diese erhaltenen Leistungen dennoch in der Steuererklärung aufführen.

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