Am gestrigen Abend haben Bund und Länder in einem gemeinsamen Beschluss die seit November geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 20. November verlängert und weiter verschärft.
Bisher geschlossene Betriebe und Einrichtungen wie z. B. Restaurants und Hotels werden auch weiterhin nicht öffnen. Auch werden die privaten Kontaktbeschränkungen verstärkt, Ausnahmen gelten für die Festtage vom 23. Dezember bis Neujahr. Bei den Schulen bleibt es Ziel, weiterhin Präsenzunterricht anzubieten.
Einzelhandel: Erweiterte Maskenpflicht und Zugangsregeln
Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, allerdings wird die Maskenpflicht erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf dazugehörigen Parkplätzen. Für Geschäfte über 800 qm Fläche gilt eine verschärfte Zugangsregel. Demnach darf zwar auf den 800 qm weiterhin 1 Person pro 10 qm Einlass erhalten, für die über dieser Marke liegende Fläche gilt aber
Zur Verlängerung und Verschärfung des Teil-Lockdowns erklärte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Dieser Schritt trifft viele unserer Handwerksbetriebe unbestreitbar sehr hart. Doch auch um die hohen Quarantäneausfälle in den Betrieben zu verringern – viele sind bereits jetzt in ihrer Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt -, ist eine weitere Phase gesellschaftsweiter Kontaktreduzierungen wohl nicht zu vermeiden.“
Hilfen müssen auch ankommen
„Richtigerweise“ hätten Bund und Länder auch für die Zeit des verlängerten Teil-Lockdowns Dezemberhilfen in Aussicht gestellt. „Allerdings“, so Wollseifer, „müssen dieser Ankündigung auch rasch Taten folgen. So löblich eine solche Ankündigung ist, entscheidend ist, dass die Hilfen auch tatsächlich bei all denen ankommen, die massiv betroffen sind."
Schon die Konzeption der Novemberhilfe habe gezeigt, erklärt der ZDH-Präsident weiter, wie schwierig es sei, alle vom Teil-Lockdown Betroffenen auf faire Weise einzubeziehen. „Die dabei zutage getretenen Unzulänglichkeiten müssen nun zügig behoben werden.“ Denn für viele Handwerksbetriebe, die von den nun verlängerten Schließungsregelungen betroffen sind, verschärfe sich die Lage zusehends. Wichtig sei zudem, schon jetzt die Regeln für die dritte Phase der Überbrückungshilfe festzulegen, die ab Januar vorgesehen ist.
Begrüßt wird vom ZDH-Präsident, dass für kleinere Läden die Zugangsregeln nicht verschärft wurden. „Damit konnte insbesondere für Geschäfte der Lebensmittelhandwerker mit ihrem Thekenverkauf ein zusätzliches Belastungsmoment vermieden werden“, so der ZDH-Präsident.

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