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Das Ladenschlussgesetz in Bayern soll nach Beschluss des Kabinetts im Wesentlichen unverändert bleiben. Die Möglichkeit acht langer Einkaufsnächte jährlich soll Innenorte beleben.
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BÄKO-magazin Titel Ausgabe 7-26
Branche aktuell

Ladenöffnungszeiten sollen bleiben

Am 23. Juli 2024 hat das bayerische Kabinett beschlossen, die Eckpfeiler des Ladenschlussgesetzes in Bayern im Gesetzentwurf unverändert zu lassen. Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk begrüßt die Beibehaltung.

Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk sieht die Entscheidung des Kabinetts, die Eckpfeiler des Ladenschlussgesetzes unverändert zu lassen, positiv. „Der Personalmangel zwingt uns bereits jetzt zu Schließungen und eine Ausweitung des Ladenschlusses hätte die Situation in Handwerk und Handel weiter unnötig verschärft“, sagt Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger jun.. „Es wird immer wieder argumentiert, dass es jedem frei steht, ob er öffnen will. Das ist nicht der Fall, wenn man z.B. einer vertraglichen Öffnungspflicht unterworfen ist oder man Umsatz verliert, wenn der umliegende Wettbewerb öffnet“, betont er und spielt auf die Wettbewerbssituation und Erwartungshaltung an. Es gehe den oft familiengeführten Handwerksbäckereien allerdings nicht nur um die Wirtschaftlichkeit, sondern auch um den Schutz der Mitarbeiter. Fachkräfte seien bereits jetzt schwer zu finden und würden bei möglichen Arbeitszeiten bis Mitternacht durchaus einen Jobwechsel in Erwägung ziehen.

 

Lob für politischen Einsatz

Der Landesinnungsmeister lobt Sozial- und Arbeitsministerin Ulrike Scharf sowie Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger für ihren Einsatz. „Wir haben uns als Verband hier sehr stark für unsere Betriebe und Mitarbeiter eingesetzt und freuen uns, dass die Argumente gehört wurden und in den neuen Gesetzentwurf einfließen“, erklärt Heinrich Traublinger jun. Die Öffnung digitaler Kleinstsupermärkte – wie im neuen Ladenschlussgesetz vorgesehen – sei für einige Handwerksbäckereien sicher eine Option. Landesinnungsmeister Traublinger weist allerdings darauf hin: „Wenn wir dann sonn- und feiertags nicht backen, gibt es auch dort keine frischen Semmeln oder Brot. Auch ans Auffüllen der Smartstores muss man denken.“

 

Einkaufsnächte sollen Innenorte beleben

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hebt vor allem die Ermöglichung von acht langen Einkaufsnächten jährlich sowie die Öffnung der digitalen Kleinstsupermärkte auch an Sonn- und Feiertagen hervor. „Damit haben wir die Koalitionsvereinbarungen umgesetzt, die mir als Wirtschaftsminister sehr wichtig war. Die langen Einkaufsnächte dienen vor allem der Belebung der Innenorte. Digitale Kleinstsupermärkte ermöglichen dagegen vor allem die Verbesserung der Nahversorgung der Menschen im ländlichen Raum in Zeiten des Arbeitskräftemangels. Mehr Freiheit für die Kommunen, ihren Handel zu fördern, mehr Freiheit für den Handel selbst und Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten sind die Kernelemente“, erklärte Aiwanger laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung.

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