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In der Frage, ob das Verkaufspersonal von Bäckereien aus Gründen der Hygiene verpflichtet sei, Kopfbedeckungen zu tragen, ist jetzt Rechtssicherheit hergestellt worden.
© In der Frage, ob das Verkaufspersonal von Bäckereien aus Gründen der Hygiene verpflichtet sei, Kopfbedeckungen zu tragen, ist jetzt Rechtssicherheit hergestellt worden. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium, das auch für Verbraucherschutzthemen zuständig ist, hat eine generelle Kopfbedeckungspflicht verneint.In dieser Auffassung bestehe unter allen Bundesländern Übereinstimmung, teilte das Ministerium dem Bäckerinnungsverband (BIV) in Hannover mit. Auf diese Klarstellung hatte der BIV mit einer Anfrage beim niedersächsischen Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen gedrängt, nachdem bekannt geworden war, dass staatliche Lebensmittelkontrolleure in Innungsversammlungen und bei Betriebsbesuchen das Tragen von Kopfbedeckungen für Verkaufspersonal zur Pflicht gemacht hatten.In Übereinstimmung mit EU-RechtIn seiner Antwort auf die BIV-Eilanfrage bezieht sich jetzt das Landesministerium auf die EU-Verordnung 852/2004, laut der schützende Kopfbedeckungen nicht erforderlich seien, „wenn das Herstellen und Behandeln der Lebensmittel unter den Augen des Verbrauchers zur unmittelbaren Abgabe erfolgt.“ Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Niedersachsen seien entsprechend unterrichtet worden.Landesinnungsmeister Karl-Heinz Wohlgemuth und BIV-Geschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner begrüßten die Klarstellung des Ministeriums: „Damit wird die bisherige Praxis bestätigt, dass die Bäckereien bei der Einhaltung der Hygienegrundsätze eigenverantwortlich handeln.“
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Kopfbedeckung ist keine Pflicht

In der Frage, ob das Verkaufspersonal von Bäckereien aus Gründen der Hygiene verpflichtet sei, Kopfbedeckungen zu tragen, ist jetzt Rechtssicherheit hergestellt worden.

In der Frage, ob das Verkaufspersonal von Bäckereien aus Gründen der Hygiene verpflichtet sei, Kopfbedeckungen zu tragen, ist jetzt Rechtssicherheit hergestellt worden. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium, das auch für Verbraucherschutzthemen zuständig ist, hat eine generelle Kopfbedeckungspflicht verneint.In dieser Auffassung bestehe unter allen Bundesländern Übereinstimmung, teilte das Ministerium dem Bäckerinnungsverband (BIV) in Hannover mit. Auf diese Klarstellung hatte der BIV mit einer Anfrage beim niedersächsischen Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen gedrängt, nachdem bekannt geworden war, dass staatliche Lebensmittelkontrolleure in Innungsversammlungen und bei Betriebsbesuchen das Tragen von Kopfbedeckungen für Verkaufspersonal zur Pflicht gemacht hatten.In Übereinstimmung mit EU-RechtIn seiner Antwort auf die BIV-Eilanfrage bezieht sich jetzt das Landesministerium auf die EU-Verordnung 852/2004, laut der schützende Kopfbedeckungen nicht erforderlich seien, „wenn das Herstellen und Behandeln der Lebensmittel unter den Augen des Verbrauchers zur unmittelbaren Abgabe erfolgt.“ Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Niedersachsen seien entsprechend unterrichtet worden.Landesinnungsmeister Karl-Heinz Wohlgemuth und BIV-Geschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner begrüßten die Klarstellung des Ministeriums: „Damit wird die bisherige Praxis bestätigt, dass die Bäckereien bei der Einhaltung der Hygienegrundsätze eigenverantwortlich handeln.“

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