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Die Bundesregierung wird sich nicht für eine zeitnahe rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan" und „vegetarisch" einsetzen: Mit dieser Entscheidung hat die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates abgelehnt. Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) kritisiert die Entscheidung des Ministeriums und fordert in einer aktuellen Presseerklärung ein Umdenken.
© Die Bundesregierung wird sich nicht für eine zeitnahe rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan" und „vegetarisch" einsetzen: Mit dieser Entscheidung hat die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates abgelehnt. Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) kritisiert die Entscheidung des Ministeriums und fordert in einer aktuellen Presseerklärung ein Umdenken. Das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begründet die Ablehnung u.a. damit, dass Verbraucher bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit hätten, „sich anhand von Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis über die Zutaten eines Lebensmittels und somit auch über Inhaltsstoffe tierischer Herkunft zu informieren". Till Strecker, Leiter Politik und Internationales beim VEBU, betont dagegen, dass die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen nicht ausreichend seien. Verbraucher könnten vor Ort nicht erkennen, ob ein Produkt mithilfe tierischer Substanzen hergestellt wurde oder nicht. Viele Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmitteln zum Einsatz kommen, müssen auf der Zutatenliste nicht angegeben werden. Dazu gehören u.a. Produktionshilfsstoffe wie Gelatine. Ein anderes Beispiel sind Enzyme tierischer Herkunft, die als Mehlbehandlungsmittel eingesetzt werden. Klarheit gefordert Weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene gibt es rechtsverbindliche Regeln, welche Lebensmittel als „vegan" oder „vegetarisch" bezeichnet werden können. Das führe zu Verunsicherungen bei der steigenden Zahl von Menschen, die überwiegend oder ausschließlich Produkte und Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs konsumieren, argumentiert der VEBU. Der VEBU setzt sich für die Interessen der in Deutschland lebenden Vegetarier und Veganer ein, die sich eine Definition und eine bessere Kennzeichnung wünschen. In Deutschland leben mittlerweile über sieben Millionen Vegetarier, das sind etwa acht Prozent der Bevölkerung, Tendenz steigend. Darunter leben etwa 800.000 Menschen vegan.
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Klarheit gefordert

Die Bundesregierung wird sich nicht für eine zeitnahe rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan" und „vegetarisch" einsetzen: Mit dieser Entscheidung hat die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates abgelehnt. Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) kritisiert die Entscheidung des Ministeriums und fordert in einer aktuellen Presseerklärung ein Umdenken.

Die Bundesregierung wird sich nicht für eine zeitnahe rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan" und „vegetarisch" einsetzen: Mit dieser Entscheidung hat die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates abgelehnt. Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) kritisiert die Entscheidung des Ministeriums und fordert in einer aktuellen Presseerklärung ein Umdenken. Das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begründet die Ablehnung u.a. damit, dass Verbraucher bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit hätten, „sich anhand von Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis über die Zutaten eines Lebensmittels und somit auch über Inhaltsstoffe tierischer Herkunft zu informieren".

Till Strecker, Leiter Politik und Internationales beim VEBU, betont dagegen, dass die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen nicht ausreichend seien. Verbraucher könnten vor Ort nicht erkennen, ob ein Produkt mithilfe tierischer Substanzen hergestellt wurde oder nicht. Viele Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmitteln zum Einsatz kommen, müssen auf der Zutatenliste nicht angegeben werden. Dazu gehören u.a. Produktionshilfsstoffe wie Gelatine. Ein anderes Beispiel sind Enzyme tierischer Herkunft, die als Mehlbehandlungsmittel eingesetzt werden.


Klarheit gefordert
Weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene gibt es rechtsverbindliche Regeln, welche Lebensmittel als „vegan" oder „vegetarisch" bezeichnet werden können. Das führe zu Verunsicherungen bei der steigenden Zahl von Menschen, die überwiegend oder ausschließlich Produkte und Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs konsumieren, argumentiert der VEBU. Der VEBU setzt sich für die Interessen der in Deutschland lebenden Vegetarier und Veganer ein, die sich eine Definition und eine bessere Kennzeichnung wünschen. In Deutschland leben mittlerweile über sieben Millionen Vegetarier, das sind etwa acht Prozent der Bevölkerung, Tendenz steigend. Darunter leben etwa 800.000 Menschen vegan.

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