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(Foto: Getty Images/AlexRaths)
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Kennzeichnungspflicht gilt auch Online

Auch Online-Lebensmittelhändler müssen sich an die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten halten. Dies entschied das Oberlandesgericht München am 18.02. und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch gegen Amazon und seinen Lebensmittel-Lieferdienst „Amazon Fresh“ statt.
Foodwatch fordert bessere Kontrolle
Der Onlinehändler hatte sich bei Obst und Gemüse nicht an die Vorgaben für Herkunftsangaben gehalten – ein Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte. Foodwatch forderte im Zuge des Urteils die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die Corona-Krise habe die Nachfrage nach Lieferdiensten deutlich erhöht, doch die kommunale Lebensmittelüberwachung sei mit der Kontrolle der oft global agierenden Online-Händler überfordert, so die Verbraucherschützer.
Bereits im Januar 2020 hatte das Landgericht München zugunsten von Foodwatch entschieden, dagegen hatte Amazon jedoch Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht München bestätigte das Urteil nun in zweiter Instanz.

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