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Bundesernährungsminister Schmidt hat in einem Schreiben an den LIV des bayerischen Bäckerhandwerks klargestellt, er fordere „keinesfalls die generelle Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums“.
© Bundesernährungsminister Christian Schmidt hat in einem Schreiben an den Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk klargestellt, dass er – entgegen missverständlicher Medienmeldungen – „keinesfalls die generelle Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD)“ fordert. Der Verband hatte zuvor beim Minister klar Position für eine Beibehaltung des Datums bei der Kennzeichnung von Fertigpackungen bezogen: Eine Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums würde sowohl Herstellern als auch Händlern von Lebensmitteln erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen, heißt es in einem Brief an Schmidt. Auch Bayerns Landwirtschaftsminister Brunner hatte zuvor schon dem Verband beigepflichtet, dass eine vollständige Abschaffung des MHD „nicht zielführend“ sei, da nur ein kleinerer Anteil der weggeworfenen Lebensmittel überhaupt ein MHD trage. In seiner Antwort an den Verband macht Minister Schmidt deutlich, ein von Verbraucherinnen und Verbrauchern falsch verstandenes Mindesthaltbarkeitsdatum könne zu einer vorzeitigen Vernichtung von noch zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln beitragen. Dies gelte es zu verhindern. Der Verband sieht das genauso, ist aber der Überzeugung, dass die große Mehrheit der Verbraucher das Datum versteht und sich dieses seit mehr als drei Jahrzehnten als sehr gute Orientierungshilfe erweist. Gesamtzahl verschwendeter Lebensmittel erfassen
Schmid erklärt, dass es zunächst erforderlich sei, die Gründe für das Wegwerfen von Lebensmitteln, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, zu untersuchen und den Anteil solcher Lebensmittel an der Gesamtzahl verschwendeter Lebensmittel zu erfassen. Laut Schmidt müssten zudem die Lebensmittelunternehmen, die rechtlich verantwortlich für die Vergabe des MHD sind, dieser Verantwortung gerecht werden und dabei auch ein Augenmerk darauf haben, Lebensmittelverschwendung durch eine geeignete Wahl des Datums so weit wie möglich zu vermeiden. Ob dies geschehe, wolle er untersuchen, bekräftigt der Minister in seinem Schreiben. Sein Haus führe Gespräche mit der Wirtschaft mit dem Ziel, eine Wahl des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Lebensmitteln dergestalt durchzuführen, dass unnötiges Wegwerfen so weit wie möglich vermieden wird. Hierzu zähle auch die Frage, ob Lebensmittel, die von der Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums befreit sind, jedoch auf freiwilliger Basis dennoch mit einem MHD gekennzeichnet sind, in nennenswertem Umfang zur Lebensmittelverschwendung beitrügen und – falls diese Frage positiv beantwortet wird – welche Maßnahmen zu ergreifen seien. Aufklärung über MHD und Gebrauchsdatum
Des Weiteren sei zu prüfen, ob weitere, lang haltbare Lebensmittel, die derzeit noch ein MHD tragen müssen, von dieser Pflicht befreit werden könnten. Klar spricht sich der Minister dafür aus, das Verständnis des MHD und den Unterschied zum Verbrauchsdatum bei den Verbrauchern zu verbessern. In diesem Punkt gehe er konform seinem Ministerkollegen Brunner, der seinerseits eine konzertierte Verbraucheraufklärung über Wert, Qualität und Verarbeitung von Lebensmitteln wie auch den stufenübergreifenden Austausch von Lebensmitteleinzelhandel, Herstellern und Erzeugern für wünschenswert hält. Nach Ansicht des LIV bietet das vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ins Leben gerufene Bündnis „Wir retten Lebensmittel“, in dem der Verband mitarbeitet, dafür vielfältige Ansätze.
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Keine generelle MHD-Abschaffung

Bundesernährungsminister Schmidt hat in einem Schreiben an den LIV des bayerischen Bäckerhandwerks klargestellt, er fordere „keinesfalls die generelle Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums“.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt hat in einem Schreiben an den Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk klargestellt, dass er – entgegen missverständlicher Medienmeldungen – „keinesfalls die generelle Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD)“ fordert. Der Verband hatte zuvor beim Minister klar Position für eine Beibehaltung des Datums bei der Kennzeichnung von Fertigpackungen bezogen: Eine Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums würde sowohl Herstellern als auch Händlern von Lebensmitteln erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen, heißt es in einem Brief an Schmidt.
Auch Bayerns Landwirtschaftsminister Brunner hatte zuvor schon dem Verband beigepflichtet, dass eine vollständige Abschaffung des MHD „nicht zielführend“ sei, da nur ein kleinerer Anteil der weggeworfenen Lebensmittel überhaupt ein MHD trage. In seiner Antwort an den Verband macht Minister Schmidt deutlich, ein von Verbraucherinnen und Verbrauchern falsch verstandenes Mindesthaltbarkeitsdatum könne zu einer vorzeitigen Vernichtung von noch zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln beitragen. Dies gelte es zu verhindern. Der Verband sieht das genauso, ist aber der Überzeugung, dass die große Mehrheit der Verbraucher das Datum versteht und sich dieses seit mehr als drei Jahrzehnten als sehr gute Orientierungshilfe erweist.
Gesamtzahl verschwendeter Lebensmittel erfassen
Schmid erklärt, dass es zunächst erforderlich sei, die Gründe für das Wegwerfen von Lebensmitteln, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, zu untersuchen und den Anteil solcher Lebensmittel an der Gesamtzahl verschwendeter Lebensmittel zu erfassen. Laut Schmidt müssten zudem die Lebensmittelunternehmen, die rechtlich verantwortlich für die Vergabe des MHD sind, dieser Verantwortung gerecht werden und dabei auch ein Augenmerk darauf haben, Lebensmittelverschwendung durch eine geeignete Wahl des Datums so weit wie möglich zu vermeiden. Ob dies geschehe, wolle er untersuchen, bekräftigt der Minister in seinem Schreiben. Sein Haus führe Gespräche mit der Wirtschaft mit dem Ziel, eine Wahl des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Lebensmitteln dergestalt durchzuführen, dass unnötiges Wegwerfen so weit wie möglich vermieden wird. Hierzu zähle auch die Frage, ob Lebensmittel, die von der Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums befreit sind, jedoch auf freiwilliger Basis dennoch mit einem MHD gekennzeichnet sind, in nennenswertem Umfang zur Lebensmittelverschwendung beitrügen und – falls diese Frage positiv beantwortet wird – welche Maßnahmen zu ergreifen seien.
Aufklärung über MHD und Gebrauchsdatum
Des Weiteren sei zu prüfen, ob weitere, lang haltbare Lebensmittel, die derzeit noch ein MHD tragen müssen, von dieser Pflicht befreit werden könnten. Klar spricht sich der Minister dafür aus, das Verständnis des MHD und den Unterschied zum Verbrauchsdatum bei den Verbrauchern zu verbessern. In diesem Punkt gehe er konform seinem Ministerkollegen Brunner, der seinerseits eine konzertierte Verbraucheraufklärung über Wert, Qualität und Verarbeitung von Lebensmitteln wie auch den stufenübergreifenden Austausch von Lebensmitteleinzelhandel, Herstellern und Erzeugern für wünschenswert hält. Nach Ansicht des LIV bietet das vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ins Leben gerufene Bündnis „Wir retten Lebensmittel“, in dem der Verband mitarbeitet, dafür vielfältige Ansätze.

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