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Die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) konnten sich nicht auf den Abschluss eines bundesweiten Mindestlohntarifvertrages für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks einigen.
© Für das Bäckerhandwerk bestehen in den meisten Bundesländern bereits Tarifverträge mit einem Stundenlohn von über 8,50 Euro. In einzelnen strukturschwachen Regionen, in denen Tarifverträge nicht existieren, hätte der angestrebte Tarifvertrag den Bäckereibetrieben mehr Zeit gebracht, ihre untersten Entgelte an den neuen Mindestlohn anzupassen.   „Massiver, unzulässiger Eingriff“ „Ein Mindestlohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um den Betrieben in strukturschwachen Regionen zu helfen und diese zukunftsfester zu machen. Ohne diesen Tarifvertrag müssen die Betriebe nun ab Januar 2015 sofort den gesetzlichen Mindestlohn zahlen“ so Roland Ermer, Landesobermeister Sachsens und Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft. „Das von der Politik beschlossene Mindestlohngesetz führt im Bäckerhandwerk zudem dazu, dass einzelne, mit der NGG vereinbarte tarifliche Regelungen zum Januar 2015 außer Kraft gesetzt werden. Das ist aus unserer Sicht ein massiver, unzulässiger Eingriff der Politik in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie“, ergänzt Ermer.
Branche aktuell

Keine Einigung beim Mindestlohntarif

Die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) konnten sich nicht auf den Abschluss eines bundesweiten Mindestlohntarifvertrages für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks einigen.

Für das Bäckerhandwerk bestehen in den meisten Bundesländern bereits Tarifverträge mit einem Stundenlohn von über 8,50 Euro. In einzelnen strukturschwachen Regionen, in denen Tarifverträge nicht existieren, hätte der angestrebte Tarifvertrag den Bäckereibetrieben mehr Zeit gebracht, ihre untersten Entgelte an den neuen Mindestlohn anzupassen.  
„Massiver, unzulässiger Eingriff“
„Ein Mindestlohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um den Betrieben in strukturschwachen Regionen zu helfen und diese zukunftsfester zu machen. Ohne diesen Tarifvertrag müssen die Betriebe nun ab Januar 2015 sofort den gesetzlichen Mindestlohn zahlen“ so Roland Ermer, Landesobermeister Sachsens und Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft. „Das von der Politik beschlossene Mindestlohngesetz führt im Bäckerhandwerk zudem dazu, dass einzelne, mit der NGG vereinbarte tarifliche Regelungen zum Januar 2015 außer Kraft gesetzt werden. Das ist aus unserer Sicht ein massiver, unzulässiger Eingriff der Politik in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie“, ergänzt Ermer.

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