Aldi Süd hat wie zu erwarten die Vorwürfe des Zentralverbands in Sachen irreführende Werbung u.a. zurückgewiesen, sodass nun wohl die Gerichte über den Sachverhalt entscheiden werden.
Der Discountriese hat in seiner Stellungnahme bekräftigt, dass in dem in seinen Filialen eingesetzten „Backofen“ (Anführungszeichen von Aldi!) ein Backvorgang und nicht nur (wie vom ZV beanstandet) ein Erhitzungs- bzw. Bräunungsvorgang ablaufe. Aufgrund der langen Erhitzung finde „eine so genannte Verkleisterung des Mehls“ statt.
Leitsätze nicht als Rechtsnorm akzeptiert
Auch seien Abweichungen von den Leitsätzen für Mehl und Getreide „ohne Weiteres möglich“, gab Aldi bekannt.Insofern könne man die Kritik des ZV an den angeblichen Roggenmisch- und Dinkelvollkornbroten auch nicht nachvollziehen.
Auf den Lieferanten der Ware – Lieken – werde mittels Produktinformations- und Preisschildern hingewiesen. Es sei „allgemein bekannt“, dass die Backwaren von Aldi Süd vollständig bei Lieken gebacken und bei Aldi nur aufgebacken werden.